Finanzielle Unterstützung von Land und Landkreis für Geschädigte des Hochwassers vom 17./18.05.2024 

Von Seiten der Landesregierung wurden erste Details der Schadensrichtliche bekannt gegeben. Da durch die Überflutungen der letzten Tage Elementarschadensereignisse von überörtlicher Bedeutung vorliegen, kommt die Elementarschadenrichtlinie des Landes vom 19. Juni 2020 zur Anwendung.

Gefördert werden sollen Nettoschäden ab 20.000 Euro mit bis zu 50 Prozent, höchstens 75.000 Euro.
Gestellt werden soll der Antrag über die Kommunen und den Landkreis mittels eines Formblattes, das in Kürze zur Verfügung gestellt wird.
„Ich begrüße die schnelle Entscheidung unserer Landesregierung, da es auch in unserem Landkreis viele betroffene Bürgerinnen und Bürger gibt. Das genaue Verfahren wird in den nächsten Tagen bekannt gegeben“, so Landrat Sören Meng.
Quelle. Landkreis Neunkirchen