Hinweis des Finanzministeriums zu Mahnbescheiden und steuerlichen Hilfestellungen.
Aktuell kommt es dazu, dass Steuerpflichtige Mahnungen bezüglich fällig gewordener Steuervorauszahlungen erhalten. Aufgrund der automatisierten Prozesse kann dies nicht verhindert werden. Betroffen sind vor allem die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer für das 1. Quartal 2020 sowie Umsatzsteuern.
In dieser Woche hat das Finanzministerium steuerliche Hilfestellungen auf den Weg gebracht.
Daher sollen sich Steuerpflichtige, die eine solche Mahnung erhalten, an ihr zuständiges Finanzamt wenden, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie nicht in der Lage sind, die anfallenden Zahlungen zu begleichen.
Die Unternehmen können darüber hinaus Steuerstundungen für fällige Steuerzahlungen sowie die Herabsetzung der Vorauszahlungen und die Aufhebung möglicher steuerlicher Nebenleistungen wie z.B. Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge beantragen.
Alle Hinweise zu den steuerlichen Hilfestellungen sowie den Maßnahmen für Unternehmen finden Sie unter https://www.saarland.de/254042.htm sowie unter https://www.saarland.de/254511.htm
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red.zbs / mp