Stark machen -Unterschriftenaktion für den Erhalt des Gasometers Freie Wähler kritisieren Gasometerabriss
Die Freien Wähler Neunkirchen kritisieren die Entscheidung zum Rückbau des Gasometers. Für die Neunkircher Bürger würde durch den Rückbau des Gasometers ein weiteres Wahrzeichen verloren gehen. Aus allen Richtungen weithin sichtbar, prägt der Gasometer das Neunkircher Stadtbild und symbolisiert ein Stück weit die ehemalige Stahlgeschichte. Für viele ist das Stadtbild ohne Gasometer unvorstellbar! Die Kreisstadt Neunkirchen darf die Bedeutung “ehemalige Hüttenstadt“ nicht verlieren, denn es ist Teil unseres kulturellen Erbes! Die Freien Wähler stellen auch das Thema Sicherheit in Frage. Seit den 70er Jahren war nie die Rede von einer Gefährdung für die Öffentlichkeit sowie für den Einzelhandel. Selbst bei einem Wegfall des Gasometers wäre durch den Neubau einer Anlage auf dem Saarstahlgelände, aber auch durch die Gaskugel des kommunalen Energieversorgers weiterhin der Sicherheitsaspekte nicht gewährleistet. Unsere Kritik richtet sich nicht gegen die Ansiedlung von Globus, sondern gegen den Wegfall des Wahrzeichens wegen dem Bau einer Tankstelle sowie Waschanlage. Bei der Stadtratssitzung am 29. August.2018 wurde ein Plan mit einem Globusmarkt sowie dem Gasometer vorgestellt. In dieser Sitzung war lediglich die Rede von einem Globusmarkt und nicht von einer zusätzlichen Tankstelle mit Car-Waschanlage.
Laut Bürgermeister Jörg Aumann könne die Stadt, falls Globus und Saarstahl einverstanden sind, in den Kaufvertrag eintreten. Wir fordern die Stadtspitze daher dazu auf, sich für den Erhalt des Gasometers einzusetzen und die Interessen ihrer Bürger zu vertreten. Es sollte auch von Seiten der Stadtverwaltung überprüft werden, ob es eine Möglichkeit gibt finanzielle Förderungen zu beantragen. Die Freien Wähler Neunkirchen möchten sich mit einer Unterschriftenaktion für den Erhalt des Gasometers stark machen und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten.
Michael Posse
Pressesprecher Freie Wähler Neunkirchen
Pressemitteilung 02-19 , 12.07.2019