Verantwortlich ist der jeweilige Hundehalter.
Von Polizei St.Wendel
Am vergangenen Wochenende gingen mehrere Mitteilungen über Probleme durch freilaufende Hunde aus dem Bereich der Gemeinde Tholey bei der Polizei St. Wendel ein.
1. So war eine Frau aus der Gemeinde Tholey am Samstag, 03.09.16, gg. 08.45 Uhr, in Bergweiler mit ihrem angeleinten Hund im Bereich Blasiusberg unterwegs, als 2 freilaufende Hunde auf sie zugelaufen kamen und auf ihren Hund losgehen wollten. Die Frau nahm ihren Hund schützend hoch. Die fremden Hunde sprangen an ihr hoch, konnten Hund jedoch nicht erreichen.
Nach einiger Zeit erschien die Hundehalterin der beiden freilaufenden Hund vor Ort und gab an, dass die Hunde ihr kurz entwichen seien.
Im vorliegenden Fall kam nach ersten Feststellungen niemand direkt zu Schaden. Allerdings wirkte die Spaziergängerin durch den Vorfall doch sichtlich verängstigt.
2. Eine weitere Beschwerde ging am Samstag, 03.09.16 aus dem Bereich Theley ein. Dort wären Hunde aus einem Grundstück, das nicht genügend eingezäunt ist, bereits mehrfach entwichen und hielten sich auf anderen Grundstücken auf. Die betroffenen Anwohner wandten sich deswegen an die Polizei. Von den Hundehaltern wurde angegeben, dass die Hunde kurz vom eigenen Anwesen entwichen seien. Diesbezüglich werde aber an de Umzäunung nachgebessert.
3. Am Sonntag, 04.09.16, gg. 17.25 Uhr, wurde ein freilaufender Mischlingshund auf der Landstraße zw. Bergweiler und Leitzweiler gemeldet.
Der Hund konnte von der Polizei später nicht mehr festgestellt werden.
Zu einem Schaden scheint es in diesem Fall glücklicherweise nicht gekommen zu sein.
Über die o.g. relevanten Fälle bezüglich der nicht angeleinten Hunde wurde die Gemeinde Tholey in Kenntnis gesetzt. Weitere Maßnahmen erfolgen gegebenenfalls über diese Stelle.
Anmerkung Polizei: Grundsätzlich gilt, dass Hunde so zu halten sind, dass sie nicht entweichen können. Verantwortlich für die Hunde ist der jeweilige Hundehalter. Dieser hat seine gehaltenen Hunde bei der Gemeinde anzumelden. Hunde sind bei Spaziergängen angeleint zu halten. Die Einzelheiten sind in der Polizeiverordnung der Gemeinde der Tholey geregelt.