Fußball gucken im Freien

Umweltminister Jost lockert für die WM Lärmschutzregelungen. Umweltminister Jost lockert für die WM Lärmschutzregelungen

Am 14. Juni beginnt in Russland die Fußballweltmeisterschaft 2018. Fußballfreunde im Saarland sollen wie bereits bei früheren WMs wieder die Spiele gemeinsam im Freien verfolgen können. Der Ministerrat hat heute für den Erlass einer entsprechenden Lärmschutzverordnung grünes Licht gegeben.
Demnach wird es den Betreibern von Gaststätten mit Außengastronomie und Biergärten erlaubt sein, generell bis 23 Uhr Getränke auszuschenken und den Fernseher laufen zu lassen. Genauer: In besonders schützenswerten Gebieten wie Kurgebieten, Gebieten für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen und reinen Wohngebieten ist eine Betriebszeit bis 23 Uhr zugelassen. In allen anderen Bereichen wie Kern-, Dorf- und Mischgebieten bis 24 Uhr. Bei Spielverlängerung und/oder Elfmeterschießen, die über die festgesetzte Zeit hinausgehen, verlängert sich die Betriebserlaubnis entsprechend.
„Wir wollen die Saarländerinnen und Saarländer beim Fußballgucken nicht alleine lassen. Nichts ist schöner, als ein solches Großereignis als Gemeinschaftserlebnis zu feiern“, so der für die Verordnung zuständige Minister für Umwelt und Verbraucherschutz, Reinhold Jost.
Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass die Fußballspiele, an denen ein besonderes öffentliches Interesse besteht, auf jeden Fall gemeinsam im Freien verfolgt werden können. „Die Verordnung dient der Schaffung von Rechtsklarheit für Gastwirte, die Besucher von Gaststätten und Biergärten sowie die betroffene Nachbarschaft“, erklärt der Minister. Das Umweltministerium hält die Lockerung in diesem begrenzten Zeitraum für vertretbar. Jost: „Die Erfahrungen der Vergangenheit bestätigen uns in der Auffassung, dass es hier in der Regel ein einvernehmliches Miteinander von Fußballfans und Anwohnern gibt.“
Für Großveranstaltungen mit Fernsehübertragungen auf Großbildleinwänden, so genannte Public Viewing-Veranstaltungen, gilt diese Verordnung nicht. Public Viewing wird in einer Bundesverordnung geregelt, die sich derzeit noch im Verordnungsgebungsverfahren auf Bundesebene befindet.
Die saarländische Lärmschutzverordnung tritt am 14. Juni in Kraft und verliert ihre Gültigkeit mit Ablauf des 16. Juli, spätestens aber einen Tag nach Beendigung der Fußball-WM.

text.ministerium für umwelt
foto.symbol
red.zbs