Gaffer an der Unfallstelle verweisen

Feuerwehr und Polizei setzen sich in Neunkircher Westspange darüber hinweg. Gaffer an der Unfallstelle verweisen

Von ZBS Redaktion

Gaffer an einer Unfallstelle, in der Umgangsrache auch als Schaulustige bezeichnet, sind Personen, die sich spontan zur Beobachtung eines spektakulären Ereignisses einfinden und Handyfotos für ihre Sammlung erstellen.

Dabei handelt es sich um unwillkommene Zuschauer. Passive und behindernde Schaulustige stellen eine Störquelle für Rettungs- und Hilfsdienste dar. In besonders schweren Fällen gibt es auch die Möglichkeit Platzverweise auszusprechen.

Soweit Polizei nicht zur Verfügung steht, können Führungsdienstgrade der Feuerwehr oder von ihnen im Einzelfall beauftragte Mannschaftsdienstgrade das Betreten der Schadensstelle und ihrer Umgebung verbieten oder Personen von dort verweisen und die Schadensstelle und den Einsatzraum der Feuerwehr sperren, wenn sonst der Einsatz behindert würde.

Wie in dem oben benannten Fall behinderten die Gaffer durch ihr Handeln zwar nicht den Einsatzablauf, waren aber für viele Einsatzkräfte störend.

Die Frage, warum die Gaffer von der Polizei bzw. Feuerwehr nicht des Feldes verwiesen wurden, ist dabei jedoch berechtigt. Weder Hilfskräfte der Feuerwehr noch der Polizei hatten die Unfallstelle entsprechend mit Flatterband abgesichert. Dies Gaffer die dort mit ihrem Handy Fotos machten, wurden auch nicht daran gestört oder gar gehindert.

Stattdessen geilte man sich von Seiten EINES Feuerwehrmann an zwei Personen auf, die dort nur ihre Arbeit gemacht hatten. Wenn schon denn schon, sollte von den Einsatzkräften der Feuerwehr oder Polizei keine Ausnahme gemacht werden. Dies war aber hier der Fall (wie das Foto eindeutig belegt), durften die Gaffer schalten und Walten ohne das sie am Glotzen und Fotografieren gehindert wurde.

red.zbs.mp.
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