Bundesrat: Ministerpräsidentin unterstützt Gesetz gegen illegale Straßenrennen.
Von Staatskanzlei Saarbrücken
Bei der Plenarsitzung des Bundesrates hat die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer den vorgelegten Entwurf einer Strafrechtsänderung für illegale Autorennen unterstützt.
Der Entwurf sieht vor, die vielerorts als Freizeitbeschäftigung organisierten „Autorennen“ nicht mehr nur als verbotene Form der Straßennutzung zu bewerten und damit bei Verstoß als Ordnungswidrigkeit zu sanktionieren, sondern als Straftatbestand.
„Diese Regelung ist ein deutliches Zeichen an die Raser-Szene, dass die gefährlichen und auch Leib und Leben völlig Unbeteiligter gefährdenden Autorennen nicht geduldet werden“, sagt Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer.
Durch die Einführung eines neuen Straftatbestandes soll das Abschreckungspotential deutlich gestärkt und auch ein längerer Entzug der Fahrerlaubnis ermöglicht werden. Künftig soll nun sowohl die Veranstaltung als auch die Teilnahme an illegalen Kraftfahrzeugrennen als Straftatbestandes gewertet werden.
Derzeit noch werden Verstöße gegen das Verbot nach §§ 29 Absatz 1, 49 Absatz 2 Nummer 5 StVO als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Teilnehmende Kraftfahrzeugführer werden bisher in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot belegt, Veranstalter mit einer Regelbuße in Höhe von 500 Euro. Die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten haben sich in der Praxis als unzureichend erwiesen.
Anmerkung Redaktion: Tödlicher Verkehrsunfall -War es ein illegales Autorennen? 14 Jahre altes Mädchen von 22 Jahre altem Mann überfahren. In der Nacht vom 07.08.2016 zum 08.08.2016, gegen 22:50 Uhr, befährt ein 22 Jahre alter Mann aus Saarwellingen mit seinem PKW die ansteigende Lothringer Straße von Überherrn-Altforweiler in Richtung Überherrn-Berus.