Unanständige Unteralimentation – Besoldungsanpassung 2019 ist Hauptanliegen der GdP!
Der Gürtel der saarländischen Polizistinnen und Polizisten ist zu eng geschnallt. Unsere Ordnungshüterinnen und -hüter leiden nicht nur unter dem trotz Aufgabenzuwachs fortschreitenden Personalabbau, sondern noch dazu an Unterbezahlung in Folge der Sparpolitik der Landesregierung der letzten Jahre. Dass sich dies mehr und mehr herumspricht, ist nicht zuletzt an den aktuellen, im Vergleich zu den Vorjahren dramatisch gesunkenen Bewerberzahlen für Neueinstellungen der Polizei ablesbar. Schon der Besoldungsreport 2018 des DGB hat gezeigt, dass der Bund und die anderen Bundesländer das Saarland abgehängt haben. Unser Bundesland ist im Bundesvergleich auf den vorletzten Platz abgerutscht. Die Beamtinnen und Beamten im Bund und in Bayern verdienen inzwischen bis zu 6.000 Euro mehr im Jahr als ihre saarländischen Kolleginnen und Kollegen.
Mit Entscheidungen im Mai 2018 am Beispiel der Besoldungsgruppe A 11 sowie erneut in den letzten Tagen zu den beiden untersten Richter-Besoldungsgruppen R 1 und R 2 hat sogar das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes eine Unterbezahlung („Unteralimentation“) der Beamten- und Richterschaft im Saarland festgestellt, die gegen die Verfassung und die dort geregelte Alimentationspflicht des Dienstherrn verstoße. Die Saarlouiser Richter haben die Fälle aus Rechtsgründen dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Diese Entscheidung kann Jahre dauern. Solange wollen die Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Saarland, und ihre Mitglieder aber nicht warten.
Hierzu der Landesvorsitzende der GdP, David Maaß: „Die berufstypischen Gefahren und Beanspruchungen, immer mehr und gefährlichere Einsätze, ständiger Schicht- und Wochenenddienst sowie die prekäre Personalsituation sind Belastung genug für unsere Polizei. Da darf nicht auch noch eine Unterbezahlung ihrer tagtäglichen Leistung hinzukommen. Die zu niedrige Besoldung verstößt nicht nur gegen den Alimentationsgrundsatz, sondern ist geradezu unanständig! Die Besoldungslücke muss mit der Anpassung der Tarifergebnisse der Länder im Frühjahr 2019 endgültig geschlossen werden. Ähnlich wie Rheinland-Pfalz soll auch das Saarland sich nun hinsichtlich der anstehenden Verabschiedung des Doppelhaushalts frühzeitig positionieren und seinen Beamtinnen und Beamten eine inhalts- und zeitgleiche Übernahme der Ergebnisse garantieren. Die GdP fordert eben diese Übernahme sowie einen Zuschlag von weiteren 3 Prozentpunkten pro Jahr auf das Ergebnis. Wir sind keine Polizei zweiter Klasse!“
In seinen Forderungen weiter bestärkt sieht sich Maaß durch den Blick in die Besoldungstabellen anderer Bundesländer bzw. auf deren Anstrengungen im Besoldungsbereich. So weist beispielsweise die neue, ab 1. November im Freistaat Sachsen geltende, Besoldungstabelle aus, dass dortige Beamtinnen und Beamte in der Besoldungsgruppe A 9 monatlich rund 200 Euro (6,5 Prozent) und in der Besoldungsgruppe A 13 sogar 400 Euro (8 Prozent) mehr verdienen als vergleichbare saarländische Beamtinnen und Beamte.
text/foto.Gewerkschaft der Polizei (GdP)
red.zbs