Regionalverbandsdirektor fordert praktikable Regeln für Schulveranstaltungen.
Von Regionalverband Saarbrücken
Regionalverbandsdirektor Peter Gillo begrüßt die Aussicht auf Gespräche über praktikable Lösungen beim Thema Brandschutz auf Landesebene.
Der Regionalverband sei mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde mit der Umsetzung der Landesbauordnung betraut, als Schulträger aber gleichzeitig von den Auswirkungen betroffen. Die in den vergangenen Jahren verschärften Brandschutzbestimmungen führen nach Angaben von Regionalverbandsdirektor Peter Gillo an den Schulen zu teilweise absurden Situationen. So könnten bei einer konsequenten Anwendung der aktuellen saarländischen Versammlungsstättenverordnung viele Schulen eigentlich noch nicht mal Tage der offenen Tür, Abiturfeiern oder Musicalaufführungen veranstalten, da zu diesen Anlässen ja auch zahlreiche Gäste kommen.
„Es ist zum Beispiel durchaus denkbar, dass zu musikalischen Aufführungen Eltern und Geschwister der Schüler zwar kommen dürfen, Onkel und Tante aber als schulfremde Personen zu Hause bleiben müssen. Und bei den zahlreichen Infoveranstaltungen der weiterführenden Schulen für die zukünftigen Fünftklässler und deren Eltern ist es noch problematischer – handelt es sich doch ausschließlich um Gäste. Hier brauchen wir praxistaugliche Regelungen statt einer Verhinderungsbürokratie. Und ein Blick nach Bayern zeigt, dass dies auch durchaus möglich ist.“
In der bayerischen Versammlungsstättenverordnung ermögliche eine Ausnahmeregelung, dass gezielt für die jeweilige Veranstaltung und den jeweiligen Ort diejenigen Anforderungen herangezogen werden, die auf eine möglichst schnelle und sichere Evakuierung des Raumes bei Gefahr abzielen. Diese individuelle Prüfung ermögliche eine sichere Durchführung von Veranstaltungen auch in Räumen, die den sehr strengen Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung nicht vollständig entsprechen. Auch in der saarländischen Landesbauordnung habe diese Ausnahmeregelung früher mal dringestanden, sei aber vor einigen Jahren gestrichen worden.
„Eine solche Regelung würde uns und unseren Schulen das Leben enorm erleichtern“, so Gillo weiter. Dabei gehe es wohlgemerkt nicht darum, generell den Brandschutz aufzulockern: „Wir reden nicht über die Abschaffung von notwendigen Fluchtwegen, zweiten Fluchttreppen oder Brandschutztüren. Die Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte steht an erster Stelle und ist an unseren Schulen auch gewährleistet. Reden müssen wir aber über eine sinnvolle Regelung, die den Schulen ermöglicht, auch weiterhin ihre Rolle als kulturelle Bildungszentren wahrzunehmen.“