Jugendhilfe bietet individuelle Hilfen auch für ausländische Jugendliche
Von Lars Weber / Regionalverband Saarbrücken
Regionalverbandsdirektor Peter Gillo hält die in der laufenden Debatte zu den Betreuungs-Standards für junge Flüchtlinge aufgetauchte Forderung nach einer neuen gesetzlichen Regelung für unnötig.
„Die Bundesrepublik Deutschland hat 2010 die UN-Kinderrechtskonvention vorbehaltlos anerkannt.
Das bedeutet auch, dass seitdem allen ausländischen jungen Menschen in Deutschland, insbesondere den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die gleichen Leistungen der Jugendhilfe zustehen wie inländischen Kindern und Jugendlichen.“
Maßgeblich für die Betreuung und Versorgung der jungen Flüchtlinge sei also das achte Sozialgesetzbuch, besser bekannt als Kinder- und Jugendhilfegesetz. Dieses hält eine umfassende Bandbreite von individuellen Hilfemaßnahmen bereit, die passgenau auf die jeweiligen Bedürfnisse des Jugendlichen zugeschnitten sind. Von vollstationären Wohngruppen oder intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung für stark traumatisierte Jugendliche bis hin zum betreuten eigenständigen Wohnen für jene, die bereits selbstständiger in ihrer Lebensführung sind.
Nach Angaben von Peter Gillo leiste das Jugendamt des Regionalverbandes zusammen mit zahlreichen freien Trägern derzeit für rund 340 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Hilfen zur Erziehung nach den Standards des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Und das mit Erfolg, denn allein 37 dieser jungen Menschen absolvieren aktuell eine reguläre Ausbildung auf dem 1. Arbeitsmarkt, 14 weitere befänden sich in betreuten Ausbildungsmaßnahmen der Jugendhilfe. „Die Förderkette aus intensiver Betreuung, Sprachkursen, Schulbildung und Vermittlung in Ausbildung hat sich gelohnt. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass Jugendhilfe viele junge ausländische Menschen in ihren Lebensläufen bei uns zum Erfolg führt. Und das wird sie auch zukünftig leisten können!“
Die nun in der Debatte um die Jugendhilfestandards aufgetauchte Forderung nach gesetzlicher Sonderregelungen bei der Betreuung und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sieht Peter Gillo deshalb äußerst kritisch: „Aus Sicht unseres Jugendamtes und vor allem aus Sicht der gesetzlich verankerten Kinder- und Jugendhilfe sind die bei uns aufgenommenen jungen Flüchtlinge nicht in erster Linie Ausländer oder Flüchtlinge, sondern eben Jugendliche, die bei uns Schutz suchen und die in unserer Gesellschaft ankommen wollen.“
Dies ist eine redaktionelle unbearbeitete Pressemitteilung des Regionalverband Saarbrücken.