Gesetzgebungsverfahren könnte Chance für alle Kommunen in Deutschland sein.
Von Regionalverband Saarbrücken
Den Vorstoß von Bundesinnenminister Thomas de Maizière zum möglichen Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung kann Regionalverbandsdirektor Peter Gillo zwar generell begrüßen, die Probleme vieler Kommunen bei der Vermietung ihrer öffentlichen Räume würden dadurch jedoch nicht gelöst.
Der gemeinsame Antrag der Länder Saarland und Rheinland-Pfalz im Bundesrat sah zusätzlich noch vor, Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen auch von sonstigen Leistungen wie dem Zugang zu öffentlichen Einrichtungen auszuschließen. Im Entwurf des Innenministeriums geht es jedoch ausschließlich um die Parteienfinanzierung. Im März musste der Regionalverband den Festsaal des Saarbrücker Schlosses aus dem verfassungsrechtlich zwingenden Grund der Gleichbehandlung der Parteien an die NPD für ihren Bundesparteitag vermieten. Auch in zahlreichen Auseinandersetzungen vor Gericht zu früheren Veranstaltungen müsste der Regionalverband dies hinnehmen.
Peter Gillo: „Wir können nach derzeitiger Rechtslage die Vermietung unserer Räume an die NPD juristisch nicht verhindern. Der einzige Ausweg wäre, das Grundgesetz dahingehend zu verändern, dass verfassungsfeindlichen Parteien der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen verwehrt wird. Nur dann wären wir nicht mehr gezwungen, unsere Veranstaltungsräume an die NPD zu vermieten. Das würde nicht nur uns helfen, sondern auch allen anderen Städten, Gemeinden und Landkreisen in Deutschland.“
Dass eine Partei, die laut Bundesverfassungsgericht Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus aufweist, ausgerechnet im Saarbrücker Schloss tagen darf, sei unerträglich. Zudem verletze es die Würde der Opfer des Nationalsozialismus, die im Keller des Saarbrücker Schlosses von der Gestapo gefoltert und vom Schlossplatz aus in Vernichtungslager deportiert worden sind. Das Saarbrücker Schloss sei heute ein historischer Erinnerungsort. Dazu gehöre die Gestapo-Zelle im Schlosskeller, die heute Teil der Dauerausstellung im Historischen Museum Saar ist, und das Unsichtbare Mahnmal auf dem Schlossplatz, welches an alle 1933 in Deutschland noch vorhandenen jüdischen Friedhöfe erinnert.
„Ich fordere die Bundesregierung sowie die im Bundestag vertretenen Parteien auf, intensiv zu prüfen, ob man den Ausschluss von verfassungsfeindlichen Parteien auch vom Zugang zu öffentlichen Einrichtungen in den geplanten Gesetzgebungsprozess mit aufnehmen kann, ohne den Erfolg der Grundgesetzänderung dadurch zu gefährden. Denn ansonsten können die Städte, Gemeinden und Landkreise nur auf den Bankrott solcher Parteien in Folge des Ausschlusses von der Parteienfinanzierung hoffen, damit diese sich die Miete für die Tagungsräume nicht mehr leisten können.“