Saarbrücken. Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffengesetz
Von LPP Saarland
Am 27.07.2015, um 19.13 Uhr, wurde der Führungs- und Lagezentrale der Saarländischen Vollzugpolizei von einer Passantin über Notruf eine Schlägerei zwischen ca. 20 Personen im Bereich der Saarbahnhaltestelle ‚Pariser Platz‘ (Lebacher Straße, 66113 Saarbrücken-Malstatt) mitgeteilt.
Einige der Personen seien mit Messern und Schusswaffen bewaffnet. Noch während des Telefonates teilte die Anruferin mit, dass alle Personen nunmehr in Richtung der umliegenden Straßen wegliefen. Von den kurze Zeit später vor Ort eintreffenden Polizeikräften konnten vor Ort noch fünf männliche Jugendliche angetroffen werden, von denen drei Personen leichte Verletzungen aus der vorausgegangenen Schlägerei davongetragen hatten. Zum Sachverhalt gaben die Jugendlichen an, dass sich ein Teil ihrer Gruppe bereits gegen 18.00 Uhr des gleichen Tages mit einer Mädchengruppe am Staatstheater Saarbrücken getroffen habe, um eine interne Angelegenheit zu klären. Bereits zu diesem Zeitpunkt habe sich die Mädchengruppe in Begleitung einer Gruppe von männlichen Jugendlichen befunden, mit welcher es zum Streit und einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sei. Man habe sich schließlich zur ‚Klärung‘ der Angelegenheit für 19.00 Uhr am Pariser Platz vereinbart. Dort sei es zunächst erneut zu einem verbalen Streit mit der Mädchengruppe und im Anschluß zu einer Schlägerei mit der Gruppe von Jugendlichen gekommen. Zum Einsatz der teilweise mitgeführten Waffen sei es, außer einer Bedrohungshandlung mit einem Messer, nicht gekommen.
Von den Einsatzkräften konnten im Umfeld des Tatortes ein Messer sowie eine Schreckschusspistole sowie eine wohl dazugehörige unbenutzte Patrone aufgefunden und sichergestellt werden. Die Fahndung nach den teilweise namentlich bekannten Beteiligten an der Schlägerei verlief erfolglos.
Die vor Ort befindlichen verletzten Personen begaben sich zur ambulanten Behandlung ihrer Verletzungen in eine Saarbrücker Klinik. Ein Strafverfahren wegen Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffengesetz pp. wurde eingeleitet.
Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Pressemitteilung der Landespolizei Saarbrücken.