Reisende im Zug mit Messer bedroht.
Von Bundespolizei Bexbach
Opfer einer Nötigung wurden mehrere Reisende in der Regionalbahn RB 29531 von Saarbrücken nach St. Wendel am Samstagabend 22.10.2016, gegen 19:50 Uhr.
Eine männliche Person, die eine Clown-Maske trug und ein Messer mit sich führte bedrohte die Reisenden im Zug. In Neunkirchen verließ die Person die Regionalbahn, belästigte aber dort eine Frau mit Kind, die in der Regionalbahn nach Homburg saß, indem er von außen an die Scheibe klopfte. Eine sofort eingeleitete Fahndung, an der neben der Bundespolizei auch die Polizeiinspektion Neunkirchen beteiligt war, blieb zuerst erfolglos. Dann gegen 21:50 Uhr konnte die Person durch Kräfte der PI Neunkirchen, auf Grund der Personenbeschreibung, in Neunkirchen gestellt werden. Bei dem Täter handelt es sich um einen 26 jährigen Deutschen, der bei der Tatausübung alkoholisiert war und der Polizei in Neunkirchen bestens bekannt ist. Die Maske und das Messer konnten sichergestellt werden. Die Ermittlungen dauern noch an. Derzeit wird die Videoaufzeichnung in der Regionalbahn ausgewertet. Die Bundespolizei hat ein Strafverfahren wegen Nötigung eingeleitet.
Hinweis der Polizei: Da verstehen wir keinen Spaß -Horrorclowns erschrecken Menschen. Bis zum Wochenende war uns im Saarland kein echter Fall bekannt. Dann aber erschreckte ein amtsbekannter Trunkenbold, als „Horrorclown“ verkleidet und mit einem Messer bewaffnet, Menschen in einem Zug bei Neunkirchen.
Derzeit geht es durch die sozialen Medien wie ein Lauffeuer – die „Horrorclowns“ sind auch in Deutschland angekommen. In den USA und Großbritannien hat dieser Trend Ausmaße angenommen, die die Grenze vom Scherz zur Strafbarkeit eindeutig überschreiten. Als „Horrorclowns“ verkleidete Straftäter attackieren und verletzen andere Menschen mit Baseballschlägern und Messern.
Falschmeldungen in sozialen Medien
Angebliche Sichtmeldungen über „Horrorclowns“ und Videos über deren „Scherze“ verbreiten sich in den sozialen Netzwerken. Darunter sind jedoch viele (gezielte) Falschmeldungen und Fakes. Solltet Ihr im Netz auf solche Meldungen stoßen, dann prüft erst die Herkunft der Meldung und verzichtet unter Umständen auf das Weiterleiten und Teilen. Falschmeldungen tragen zur Verunsicherung anderer bei.
„Horror-Clowns“ am Rande der Legalität
Die „Horrorclowns“ finden aber nicht alle lustig. Die Grenze zwischen dem „bloßen Erschrecken“ und dem direkten Angriff durch einen Clown ist fließend. Von der bloßen Ordnungswidrigkeit bis hin zur Nötigung, Bedrohung oder Körperverletzung reicht dabei die Bandbreite, für die sich der „Spaßvogel“ verantworten muss.
Was könnt Ihr tun?
– Sprecht mit Euren Kindern und Bekannten über das Thema.
– Behaltet bei Sichtung eines „Horrorclowns“ die Ruhe und bleibt gelassen. Hinter der Maske steckt in der Regel ein Mensch, der einen Streich spielen will.
– Zögert bei einem Angriff nicht, die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen.