Bremsversagen wird ausgeschlossen
Von PI Neunkirchen
Neunkirchen. Bereits am 15.02.2016 war es auf der B 41 zu einem Verkehrsunfall mit mehreren Schwerverletzten gekommen (wir haben darüber berichtet).
Kurze Zeit später ereignete sich dann im direkten Umfeld des Primärzusammenstoßes ein weiterer Folgeunfall unter Beteiligung von 2 Feuerwehrfahrzeugen mit einem Schaden im hohen 6-stelligen Eurobereich. Zur Klärung der letztgenannten Unfallursache war anschließend durch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ein technisches Gutachten angeordnet worden, dessen Ergebnis nun vorliegt. Demnach kann für das Zustandekommen des Unfalles ein Versagen der Bremsanlage ausgeschlossen werden. Die Ermittlungen zur tatsächlichen Unfallursache dauern noch an.
foto.zbs.archiv.blp.
Dies ist eine redaktionell unbearbeidete Pressemitteilung der PI Neunkirchen.