Wir konnten viele Fortschritte erreichen
Innenminister Klaus Bouillon zeigt sich sehr zufrieden mit den Ergebnissen, die auf der 209. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) in Magdeburg (28.11.-30.11.2018) erzielt worden sind. Viele wichtige Dinge sind auf den Weg gebracht worden, u.a. in der Frage der Strafverschärfung beim Einsatz von Pyrotechnik sowie im Asylbereich.
„Ich habe mich für eine Verschärfung des Strafrechtes bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte stark gemacht und erreicht, dass für die nächste IMK-Sitzung eine Vorlage erarbeitet werden soll, mit dem Ziel, dass solche Angriffe in Zukunft mindestens mit sechs Monaten Gefängnis bestraft werden“, sagt Bouillon.
Er habe dieses Thema im Rahmen der IMK angesprochen und bei vielen seiner Amtskollegen Unterstützung erfahren. Ein Facharbeitskreis der IMK (AK II) wird sich nun mit der Thematik beschäftigen, mit dem Ziel zur nächsten IMK-Sitzung im Frühjahr 2019 eine Vorlage zu erarbeiten.
Im Bereich der Verschärfung des Strafmaßes bei dem Einsatz von Pyrotechnik wurde ein einstimmiger IMK-Beschluss gefasst. Minister Bouillon: „Wir haben uns darauf verständigt, dass wir den AK II beauftragen, sowohl im Strafbarkeitsrecht als auch im Ordnungswidrigkeitenrecht eine Vorlage zu erarbeiten, die stärkere Sanktionierungen beim Einsatz bzw. beim Mitführen von Pyrotechnik vorsieht. Ich persönlich mache mich dafür stark, dass sich die Maßnahmen im Bereich des Strafrechtes bewegen sollen.“
Ausdrücklich unterstützt Innenminister Bouillon auch die geplante Gesetzesinitative von Bundesinnenminister Seehofer für schnellere und konsequentere Abschiebungen. Bouillon: „Viele der geplanten Abschiebungen scheitern momentan, da sich viele Ausreisepflichtige einer Ausreise entziehen. Beispielsweise werden die Personen zu Hause nicht angetroffen. Hier sehe ich dringenden gesetzlichen Nachholbedarf, wofür ich mich auf dieser Konferenz stark gemacht habe. Es herrschte Einigkeit unter allen Kollegen, dass das Katz-und-Maus-Spiel aufhören und der Rechtsstaat Abschiebungen konsequent durchführen muss.“
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red.zbs