Klage auf Aberkennung des Ruhegehalts erfolglos

Das Geständnis im Strafverfahren und die Wiedergutmachung des Schadens war zu berücksichtigen.  Klage auf Aberkennung des Ruhegehalts erfolglos

Das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis hat mit Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 4.3.2021 die Disziplinarklage des Landesverwaltungsamts gegen den früheren Oberbürgermeister einer saarländischen Stadt auf Aberkennung des Ruhegehalts abgewiesen.
Der Beklagte war vom Landgericht Saarbrücken wegen Vorteilsannahme in vier Fällen und wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen verurteilt worden. Das Verwaltungsgericht hat dem Beklagten infolge dieser Taten das Ruhegehalt aberkannt. Im Berufungsverfahren ist das Oberverwaltungsgericht dem nicht gefolgt. Zwar habe der Beklagte ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen. Es lägen jedoch Milderungsgründe von einem solchen Gewicht vor, die sein Fehlverhalten bei der gebotenen Gesamtwürdigung aller be- und entlastenden Umstände in einem milderen Licht erscheinen ließen. Ein erheblicher Milderungsgrund sei insbesondere in der überwiegenden Uneigennützigkeit seines Handelns zu sehen. Außerdem seien die erheblichen beruflichen und privaten Folgen für den Beklagten und seine Familie, sein Geständnis im Strafverfahren und die Wiedergutmachung des Schadens zu berücksichtigen. Ein die Aberkennung des Ruhegehalts rechtfertigender endgültiger Vertrauensverlust liege nicht vor.

text.OVG Saarland
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red.zbs