Körperverletzung zum Nachteil von zwei jungen Frauen

16 und 19-jährige von unbekannten Frau tätlich angegangen. Körperverletzung zum Nachteil von zwei jungen Frauen

Von Polizei Neunkirchen

Am 29.03.2017 gegen 22:25 Uhr ereignete sich in der Bliespromenade in der Neunkircher Innenstadt eine Körperverletzung zum Nachteil einer 16-Jährigen und einer 19-Jährigen.

Als sich die jungen Frauen gerade auf dem Heimweg in Höhe der Bliespromenade befanden, wurden beide von einer unbekannten Frau angepöbelt, die augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden haben soll. Die Geschädigten begaben sich daraufhin in Richtung Lindenallee, wohin die Beschuldigte ihnen folgte. Auf der Brücke der Bliespromenade habe die Beschudligte zunächst der 19-Jährigen an den Haaren gezogen. Als die jüngere Freundin dazwischen gehen wollte, sei es dann zu einem „Gerangel“ gekommen, wobei der älteren der beiden Geschädigten die künstlichen Fingernägel abgebrochen seien und die 16-Jährige einen Kratzer an der Wange davontrug. Die Beschuldigte flüchtete daraufhin in Richtung eines Casinos, wo sie noch einmal von einer dortigen Mitarbeiterin gesehen werden konnte wie sie in Richtung Hammergraben gelaufen sei.

Die Täterin konnte wie folgt beschrieben werden:
Bomberjacke,
Blumenhose,
graues T-Shirt,
rote Haare.
Zeugen werden gebeten sich bei der Polizei in Neunkirchen zu melden. Tel.: 06821/2030