Konsequenzen aus den Missbrauchsverdachtsfällen in Homburg ziehen

Berg: „Kinderrechte stärken, auch beim Opferschutz“  Konsequenzen aus den Missbrauchsverdachtsfällen in Homburg ziehen

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion Petra Berg kritisiert bei den Missbrauchsverdachtsfällen am Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg den Umgang der Klinik mit den Betroffenen und deren Eltern: „Dass Eltern nicht über den Verdacht informiert wurden, ist unter keinen Gesichtspunkten nachvollziehbar und kann weitreichende Folgen haben. Den Betroffenen wurde damit jegliche Möglichkeit genommen, zeitnah entsprechende Therapien in Anspruch zu nehmen. Sie wurden schlicht und ergreifend zur damaligen Zeit mit dieser Entscheidung ihrer Opferrechte beraubt. Schon aus den Behandlungsverträgen ergibt sich zwingend eine Informationspflicht des Uniklinikums an die Erziehungsberechtigten.“ Die Vorfälle und der Umgang damit zeigten auch, wie dringend kindliche Opferrechte gestärkt werden müssen.
„Nicht durch Verschweigen der Tatsachen, sondern durch eine Unterstützung in der Aufarbeitung kann eine erneute Traumatisierung verhindert werden. Das deutsche Strafprozessrecht muss endlich den besonderen Umständen kindlicher Opferzeugen Rechnung tragen. Wir müssen auch beim Opferschutz die Kinderrechte stärken“, sagt Berg und bekräftigt ihre Forderung nach einem anwaltlichen Opferbeistand für alle minderjährigen Opferzeugen. „Kinder müssen einen besonderen Schutz und eine besondere Unterstützung während des gesamten Verfahrens erfahren, das heißt während des Ermittlungs- und des Gerichtsverfahrens von der ersten polizeilichen Vernehmung an. Wir müssen begreifen, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind und unser Strafprozessrecht dieser Selbstverständlichkeit anpassen. Traumatische Erfahrungen sitzen tief und wir müssen verhindern, dass es durch die Strapazen des Verfahrens zu einer erneuten Traumatisierung kommt. Das kann aber nur erreicht werden, wenn kindlichen Opferzeugen ein anwaltlicher Beistand beigeordnet wird – von Amts wegen und das bereits zur ersten polizeilichen Vernehmung“, erklärt Berg. Das könne aber nur mit einer bundesgesetzlichen Änderung der Strafprozessordnung (StPO) erreicht werden.
Jedes Kind verdient die beste prozessuale und psychosoziale Begleitung, unabhängig seiner sozialen und finanziellen Herkunft. Der Staat muss seiner besonderen Verantwortung gegenüber Kindern gerecht werden“, sagt Berg. Die Homburger Missbrauchsverdachtsfälle zeigen leider, dass Opferanwälte für Kinder unerlässlich sind. Auch ein anwaltlicher Notdienst von Opferanwälten müsse von staatlicher Seite unterstützt werden, fordert Berg. Dazu müsse das Land nun die Weichen stellen und sich auf Bundeseben dafür stark machen.

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red.zbs