Bund und Länder haben beschlossen, die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen bis mindestens 3. Mai beizubehalten.
„Aus gesundheitlicher Perspektive ist die Entscheidung absolut verständlich. Absolut unverständlich ist hingegen die Weigerung vieler Arbeitgeber, das Kurzarbeitergeld aufzustocken“, betont Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes. Rund 9000 Unternehmen im Saarland haben bereits Kurzarbeit angezeigt. „Das bedeutet für die Beschäftigten harte Einkommensverluste. Deshalb bekräftigen wir erneut unsere Forderung, dass Kurzarbeitergeld auf mindestens 80 % aufzustocken“, sagt Caspar.
„Die Sozialversicherungsbeiträge werden paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt. Deshalb müssen auch beide Parteien in der Krise finanziell entlastet werden. Es gibt Arbeitgeber, die das gemeinsam mit den Betriebs- und Personalräten per Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag vereinbart haben. Viele Arbeitgeber lehnen diese Regelung aber immer noch ab. Das ist in der jetzigen Krise unverantwortlich und lässt viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Regen stehen“, so Caspar. „Deshalb fordern wir die Politik auf, das Kurzarbeitergeld auf mindestens 80 Prozent des Nettolohns aufzustocken, wie es in anderen europäischen Ländern bereits der Fall ist.“ *
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld nicht aufstocken, es sei denn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung enthalten entsprechende Regelungen hierzu. „In vielen Branchen und Betrieben gibt es aber keine tarifvertraglichen Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld“, so Caspar. Doch gerade Beschäftigte mit geringem Einkommen können bei einem Nettoeinkommensverlust von 40 Prozent nicht lange über die Runden kommen. Viele Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiten werden jetzt Leistungen der Grundsicherung (Hartz IV) in Anspruch nehmen müssen.
Auch die Verlängerung der Schulschließungen im Saarland bedeuten für die Familien oft herbe Einkommensverluste. Denn auch die Lohnfortzahlung für Eltern wegen fehlender Betreuung wird nur in Höhe des Kurzarbeitergeldes bezahlt. Und das reicht oft zum Leben nicht aus.
Beides führt zu massiven Kaufkraftverlusten im Saarland. „Es wird Monate dauern, bis sich die Familien finanziell einigermaßen erholt haben. Das kann nicht der Plan sein, um die Wirtschaft nach der Krise wieder anzukurbeln bzw. während der Krise zu stabilisieren“, sagt Caspar.
Leidtragende sind auch die so genannten Minijobber. Minijobber sind geringfügig beschäftigt. Das heißt, dass sie nicht pflichtversichert in der Arbeitslosenversicherung sind. Es besteht also derzeit nicht die Möglichkeit, für die Minijobber Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit zu erhalten. Im Saarland arbeiten rund 96.400 Minijobber. Das sind 14,3 % aller anhängig Beschäftigten (13,5 Westdeutschland). Davon sind 65.500 Menschen ausschließlich geringfügig beschäftigt.
„Hier zeigen sich wieder die Nachteile der geringfügigen Beschäftigung. Für die Zukunft gilt deshalb, dieses prekäre Beschäftigungsverhältnis wieder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu überführen“, so Caspar abschließend.
*Quelle: https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-22501.htm
text.Arbeitskammer des Saarlandes
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red.zbs