Ladenöffnungsgesetz wird geändert

Pauluhn und Hans: „Derzeitige Regelung ist nicht arbeitnehmerfreundlich“ Ladenöffnungsgesetz wird geändert

In der Diskussion um die Ladenöffnungszeiten an Heiligabend haben die Koalitionsfraktionen im Saarländischen Landtag eine Entscheidung getroffen: „Wir werden das Ladenöffnungsgesetz noch ins nächste Plenum einbringen mit dem Ziel, es möglichst noch in diesem Jahr zu ändern“, erklären die beiden Fraktionsvorsitzenden Stefan Pauluhn und Tobias Hans. „Die derzeitige Regelung ist nicht arbeitnehmerfreundlich und führt vor allem zu Benachteiligungen innerhalb der Einzelhandelsbranche, wenn sich einige Geschäfte dazu entschließen, ihre Ladentüren nicht zu schließen. Mit Blick darauf, dass es in der Zukunft solche Fälle noch öfter geben wird, werden wir das saarländische Ladenöffnungsgesetz ändern und diesen Passus streichen.“ Die Debatte der letzten Tage habe gezeigt, dass die Mehrheit gegen eine Ladenöffnung am Heiligen Abend sei. „Wir hören zu und nehmen die Sorgen der Saarländer ernst. Die aktuelle Sonderregelung im Ladenöffnungsgesetz geht noch auf die 1960er Jahre zurück, als viele Menschen noch keinen Kühlschrank zuhause hatten. Heute ist ein verkaufsoffener Sonntag an Heiligabend aus unserer Sicht überflüssig geworden“, sagen Hans und Pauluhn. Die Fraktionsvorsitzenden verweisen auch auf die Regelung der Sonntagsruhe: „Die Sonntagsruhe ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Familien sehr wichtig und darf gerade an solch einem Festtag nicht aufgeweicht werden. Die Weihnachttage sollten stressfrei begonnen werden, das muss auch für die Beschäftigten im Einzelhandel gelten.“

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red.zbs

Anmerkung: Minister Jost und Rehlinger machen sich für einkaufsfreien Heiligabend stark – Ladenöffnungsgesetz soll geändert werden
In der Diskussion um den verkaufsoffenen Sonntag an Heiligabend appellieren Verbraucherschutzminister Reinhold Jost und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger an Unternehmen und Geschäftsinhaber im Saarland, die Ladentüren an Heiligabend generell geschlossen zu halten. „Zwar ist nach unserem Ladenöffnungsgesetz ein befristeter Verkauf von Lebens- und Genussmittel erlaubt, ich plädiere aber im Sinne der Arbeitnehmer dafür, keinen Gebrauch davon zu machen“, so Jost. „Ich halte es für zumutbar, die letzten Geschenke bereits am Vortag zu besorgen und bin sicher, dass auch ohne Last-Minute-Einkauf ein schönes Weihnachtsfest möglich ist. Der ein oder andere wird womöglich sogar dankbar sein, dass er in diesem Jahr den Heiligabend ganz ohne Shopping-Erlebnis und völlig stressfrei beginnen kann.“
Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger betont: „Heiligabend hat etwas Besonderes, und der Sonntag ist auch etwas Besonderes. Es erschließt sich mir nicht, warum positive Merkmale sich gegenseitig aufheben sollen, wenn sie zufällig aufeinandertreffen. Ich bin sehr dafür, diese seltsame und arbeitnehmerfeindliche Regelung aus dem saarländischen Ladenöffnungsgesetz zu streichen. Es gibt für Beschäftigte im Handel auch ein Recht auf Ruhe und Abschalten.“
Minister Jost, im Saarland auch für den Arbeitsschutz zuständig, kündigte an, die Sonderregelung, die eine Sonntagsöffnung an Heiligabend ermöglicht, abschaffen zu wollen und das Ladenöffnungsgesetz entsprechend anzupassen. Im Jahr 2023 fällt der Heiligabend wieder auf einen Sonntag.