Aktuelles Landenschlussgesetz muss wieder auf die Tagesordnung
Nach Auffassung des saarländischen Bundestagsabgeordneten Thomas Lutze muss das aktuelle Landenschlussgesetz wieder auf die Tagesordnung. Hierbei müssen neben den Interessen des Einzelhandels auch die der Beschäftigten eine wichtigere Rolle spielen. „Dass die Landeshauptstadt Saarbrücken gleich Anfang Januar mit einem verkaufsoffenen Sonntag ins neue Jahr startet, zeigt die Maßlosigkeit des Gewerbes. Nach dem Weihnachtsgeschäft müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleich wieder in den vollen Einsatz“, so der Saarbrücker Abgeordnete. „An sechs Tagen pro Woche sind die Geschäfte bis 20 Uhr geöffnet. Niemand muss auch am siebten Tag von 13 bis 18 Uhr in ein Kaufhaus, einen Drogeriemarkt oder in eine Boutique laufen.“
Lösungen bedarf es auch beim Wettbewerb zwischen Filial- und Onlinehandel. „Ein Minimum wäre es, wenn Servicearbeiten wie Call-Center und Versandlager auch an Sonn- und Feiertagen Ruhetag hätten. Was im Güterverkehr Realität ist, muss auch hier für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten. Dann wäre zumindest ein Wettbewerbsvorteil des Versandhandels ausgeglichen“, so Lutze.
Lutze abschließend: „Anstatt nach immer mehr Möglichkeiten zu suchen, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen und den Konsum weiter anzuheizen, sollten die Einkommensverhältnisse vieler Menschen verbessert werden. Dazu gehört die Anhebung des Mindestlohnes auf 12 Euro pro Stunde und eine armutsfreie Mindestsicherung von 1050 Euro pro Monat. Nur dann – und nicht durch Sonntagsöffnung – wären auch Umsatzsteigerungen im Einzelhandel wieder möglich. Durch verkaufsoffene Sonntage und deregulierten Online-Handel wird der Umsatz nur verlagert.“
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red.zbs