Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Umgestaltung der Bliesterrassen in der Kreisstadt NeunkirchenDer Rechnungshof hat den vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport geförderten ersten Bauabschnitt zur Umgestaltung der Bliesterrassen in der Kreisstadt Neunkirchen geprüft. Bei der Vergabe von Planungsleistungen sowie der Vergabe mehrerer kleinerer Bau- und Lieferleistungen hat der Rechnungshof Verstöße gegen vergaberechtliche Vorgaben festgestellt. Im Zusammenhang mit der Vergabe der Bauleistungen hat er zudem auf die förderrechtlich schwierige Handhabung von Pauschalverträgen hingewiesen.
Begrüßt hat der Rechnungshof, dass mit der Umgestaltung eine spürbare städtebauliche Aufwertung erreicht und die Zugänglichkeit zum Ufer der Blies verbessert wurde. Gleichzeitig hat er jedoch kritisiert, dass die Übergangsbereiche „neu-alt“ an vielen Stellen städtebaulich nur unbefriedigend gelöst und Projektziele nicht erreicht wurden. Beanstandet hat er weiterhin, dass der Aspekt der Barrierefreiheit bei der Fördermaßnahme nur sehr unzureichend berücksichtigt wurde. Bei den Gestaltungselementen hätte zudem stärker auf eine wirtschaftlichere Realisierung geachtet werden müssen. Seite 3