3.2 Städtebauliche Betrachtung
Die Kreisstadt Neunkirchen hat mitgeteilt, dass sie die Feststellung des Rechnungshofs begrüßt, dass die Maßnahme zu einer spürbaren Verbesserung der Aufenthaltsqualität geführt habe. Bei den als ungelöst bezeichneten Übergängen „neu-alt“ handele es sich um die Übergänge zu den unmittelbar angrenzenden privaten Grundstücksflächen. Leider hätte hier keine Reaktion der privaten Eigentümer auf die Neugestaltung stattgefunden. Eine gestalterische Einbindung sei leider nicht möglich, sie lasse sich aber auch nicht erzwingen. Die Auffassung, dass durch eine einfachere Art der Ausführung spürbar Mittel hätten eingespart werden können, hat die Kreisstadt Neunkirchen nicht geteilt. Nach ihrer Einschätzung hätte dies zu erheblichen gestalterischen Nachteilen geführt. Den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit sieht die Kreisstadt Neunkirchen als beachtet an. Dass eine innerstädtische Grünfläche leider oftmals als Hundetoilette missbraucht werde, lasse sich im Übrigen nicht ausschließen. Das Ministerium hat angemerkt, dass die Integration der Bliesterrassen in die städtebauliche Umgebung aufgrund der Rahmenbedingungen und der Tieflage des Wasserspiegels der Blies sehr schwierig gewesen sei. Der Übergang zu den angrenzenden privaten Flächen sei nicht optimal gelöst. Man werde die Kreisstadt Neunkirchen auffordern, mit den Anliegern zukünftig frühzeitig Gespräche zu führen, um die betroffenen Bereiche möglichst in die Umsetzung einzubinden. Was den behindertengerechten Zugang zum ersten Bauabschnitt angehe, so weise der Rechnungshof zu Recht auf die fehlende Zugangs- bzw. Zufahrtsmöglichkeit in Teilbereichen hin. Allerdings sei die Anlegung von Rampen in der Regel raumgreifend und teuer. Daher habe man vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die Planung in der vorgelegten Form befürwortet. Im Rahmen der Realisierung des zweiten Bauabschnitts werde der Aspekt des barrierefreien Zugangs sehr viel stärker berücksichtigt. Seite 8