Städtebauliche Betrachtung
Der Rechnungshof hat die Auffassung geteilt, dass die Integration der Bliesterrassen in die städtebauliche Umgebung aufgrund der Rahmenbedingungen vorliegend schwierig war. Auch hat er zur Kenntnis genommen, dass das Ministerium eingeräumt hat, dass die Übergänge bei der Umgestaltungsmaßnahme nicht optimal gelöst wurden. Die Ankündigung die Kreisstadt Neunkirchen aufzufordern, mit den Anliegern zukünftig frühzeitig Gespräche zu führen, hat der Rechnungshof begrüßt. Eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und die Erreichung der angestrebten Ziele können nur in enger Kooperation mit den privaten Akteuren, insbesondere mit den Gebäude- und Flächeneigentümern, gelingen. Was den behindertengerechten Zugang zum ersten Bauabschnitt angeht, vermochte die Äußerung des Ministeriums nicht zu überzeugen. Nach Auffassung des Rechnungshofs hätten hier durchaus Möglichkeiten bestanden, die Barrierefreiheit mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand herzustellen. Auch hätte dieser Aspekt mit Blick auf die generelle Förderfähigkeit der Maßnahme beachtet werden müssen. Dass der barrierefreie Zugang beim zweiten Bauabschnitt stärker berücksichtigt werden soll, vermag die Situation für die betroffenen Personengruppen im Übrigen nicht wirklich zu verbessern. Nicht überzeugen konnten auch die Äußerungen in Bezug auf die Kosten für die Treppen und die Sitzstufenanlage. Der Rechnungshof hat kritisiert, dass in den Stellungnahmen offensichtlich bewusst nicht auf die Vielzahl von Sonderstufen und Einzelelementen eingegangen wurde, die bei der Maßnahme zu einer erheblichen Kostensteigerung geführt haben. Ebenso wurde der Umstand, dass mit einer Ausweitung des Grünbereichs erhebliche Mittel hätten eingespart werden können, völlig außer Acht gelassen. Auch hätten dadurch nicht nur Mittel eingespart, sondern gleichzeitig auch dem Projektziel, zur Naherholung ein zentrales Grünband entlang der Blies zu schaffen, Rechnung getragen werden können. Dieses Projektziel wurde verfehlt. Dass die Kreisstadt Neunkirchen den Missbrauch der Liegewiese offensichtlich einfach so hinnimmt, hat der Rechnungshof im Übrigen mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Um das angestrebte Umfeld für ein greifbares attraktives städtisches Wohnen zu ermöglichen, sollte zumindest auf die dauerhafte Nutzbarkeit der ohnehin sehr kleinen Liegewiese geachtet werden. Seine Prüfbeanstandungen hat der Rechnungshof aufrechterhalten.
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