Landesverwaltungsamt muss Ausbau von Ganztagsschulen als Pflichtaufgabe anerkennen

Innenminister soll Einrichtung und den Ausbau Gebundener Ganztagsschulen als Pflichtaufgabe der Kommunen anerkennen. Landesverwaltungsamt muss Ausbau von Ganztagsschulen als Pflichtaufgabe anerkennen

Die SPD-Landtagsfraktion hat das Innenministerium aufgefordert, die Einrichtung und den Ausbau Gebundener Ganztagsschulen als Pflichtaufgabe der Kommunen anzuerkennen. Bei der Genehmigung der Haushalte von Landkreisen bzw. Regionalverband und Gemeinden komme es immer wieder vor, dass das Landesverwaltungsamt den Ausbau von Ganztagsschulen hingegen als abweisbare Aufgabe ansehe und damit die erforderliche Kreditaufnahme nicht genehmige. „Diese Genehmigungspraxis führt dazu, dass das Innenministerium den Kommunen hier unnötigerweise Steine in den Weg legt, obwohl die Landesregierung insgesamt den Ausbau des Ganztages als bildungspolitischen Schwerpunkt ansieht und erleichtern will“, sagt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Jürgen Renner.
Jüngstes Beispiel ist der Haushalt des Regionalverbandes Saarbrücken. Für den Ausbau der Gemeinschaftsschule Quierschied hat der Regionalverband eine Kreditaufnahme in Höhe von 250.000 Euro vorgesehen, die vom Landesverwaltungsamt als abweisbare Aufgabe bezeichnet und infolgedessen nur zu 90 Prozent genehmigt wurde. „Der Regionalverband wird den verbleibenden Finanzierungsbedarf in Höhe von 25.000 Euro im laufenden Haushaltsjahr bei anderen Maßnahmen kürzen müssen. Mit dem weiteren Ausbau der Schule addiert sich dieser Betrag in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2021 auf insgesamt 215.000 Euro.“
Renner verweist darauf, dass sich die Koalitionsparteien CDU und SPD bereits im Koalitionsvertrag der letzten Legislaturperiode darauf verständigt haben, die Einrichtung Gebundener Ganztagsschulen für die Kommunen als Pflichtaufgabe anzuerkennen. „Es ist absurd, dass die Landesregierung den Ganztagsausbau einerseits durch das Bildungsministerium mit hohen Investitionszuschüssen fördert, während das Innenministerium die Kommunen zu Haushaltskürzungen verpflichtet. Gerade das Innenministerium als Kommunalministerium darf die Landkreise und Gemeinden bei dieser Aufgabe nicht im Regen stehen lassen.“

text.SPD-Landtagsfraktion
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red.zbs