Ministerpräsident sieht Schutz sexueller Identität in der Verfassung als starkes Signal und Beitrag für eine sensiblere Gesellschaft!
Der Bundesverband Lesben und Schwule in der Union (LSU) hat anlässlich seines pandemiebedingt nicht durchführbaren Jahresempfangs ein alternatives digitales Gesprächsformat unter dem Titel „LSU im Gespräch“ in Saarbrücken durchgeführt. Hauptgast und Gesprächspartner war dabei der ursprünglich auch zum Empfang in Berlin eingeladene CDU-Politiker und Ministerpräsident des Saarlandes Tobias Hans. In einem rund halbstündigen Interviewgespräch zu LGBTIQ-Themen und Politik wollte LSU-Bundesvorsitzender Alexander Vogt unter anderem wissen wie der Ministerpräsident zur Aufnahme des Schutzes der sexuellen Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes steht und welche Bedeutung dieser bereits seit fast zehn Jahren in der saarländischen Verfassung verankerte Diskriminierungsschutz für Staat und Gesellschaft hat. „Am Saarland wird es sicherlich nicht scheitern, dass Grundgesetz an dieser Stelle zu verändern.“, sagte Tobias Hans zunächst einmal sehr deutlich in Bezug auf die Artikel 3-Ergänzung im Grundgesetz. Im weiteren Verlauf des Gesprächs machte er auch klar: „Ich setze darauf, dass wir mit den Argumenten überzeugen und am Ende auch eine breite Mehrheit haben.“
Mit Blick auf die Aufnahme des Merkmals der „sexuellen Identität“ in die Verfassung des Saarlandes vor fast 10 Jahren machte er deutlich, dass damit bis heute auch positive Auswirkungen auf die Rechtsprechung und das gesellschaftliche Klima in seinem Bundesland verbunden sind: „Wenn etwas Verfassungsrang hat, wenn etwas in die Verfassung geschrieben ist, hat das Auswirkungen auf die Art und Weise wie Menschen zusammenleben in einem Land. Die Verfassung ist ganz wichtig für unser Zusammenleben und hier im Saarland führt das ganz sicherlich auch dazu, dass man sich drei mal überlegt, wie man sich verhält, wenn man damit rechnen muss das so etwas dann auch Gegenstand eines Verfahrens vorm Verfassungsgericht werden kann.“
Weiterhin führte Hans aus: „Letztendlich hat es natürlich auch Auswirkungen darauf wie Sicherheits- und Ordnungskräfte mit Vorfällen umgehen und deshalb halte ich das für ganz entscheidend, dass wir damals diese Verfassungsänderung gemacht haben. Es ist absolut nicht tolerierbar, wenn Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität Nachteile erleiden müssen, wenn sie Beleidigungen erfahren müssen, wenn sie Gewalt Erfahren müssen, egal ob verbal oder körperlich. Und deswegen ist es ein starkes Signal, was wie ich finde auch dazu beigetragen hat dass wir hier noch sensibler geworden sind als Gesellschaft.“
Zum Hintergrund: Aktuell verhandeln Bundesregierung und Bundestag über die Streichung des „Rasse“-Begriffs im Grundgesetz. Zugleich fordern rund 60 Organisationen und bekannte Persönlichkeiten mit einer Kampagne die sexuelle Identität in Artikel 3 Grundgesetz aufzunehmen. LSU-Bundesvorsitzender Alexander Vogt fasst die auch von der LSU seit Jahren erhobene Forderung abschließend zusammen: „Sowohl aufgrund der historischen, vielfach tragischen Erfahrungen, als auch wegen des fortbestehenden Diskriminierungsrisikos ist ein verfassungsrechtlich ausdrücklich abgesicherter Diskriminierungsschutz für LSBTIQ notwendig. Mit der Aufnahme des Merkmals der sexuellen Identität in die Aufzählung des Gleichbehandlungsgrundsatzes wäre ein unumstößlicher Diskriminierungsschutz gewährleistet.“
text.Bundesverbands Lesben und Schwule i
foto.Konrad Bauer, LSU Bundesverband
red.zbs