Der heutige Termin vor dem Arbeitsgericht in Saarbrücken war sehr interessant und was die für Augen gemacht haben als wir die Arbeitsbescheinigung vorgelegt haben.
Interessant war auch das man von Seiten der Firma keinen Verlängerungsvertrag vorlegen konnte. War ja auch klar, da kein Verlängerungsvertrag von Seiten des zuständigen Gebietsleiter mit mir vereinbart wurde.
Es war daher auch recht schnell klar dass das Arbeitsverhältnis ab dem 23 Juni weiter bestand.
Lange Rede kurzer Sinn, trotz Weiterbeschäftigung habe ich mich dafür entschieden das Beschäftigungsverhältnis nicht weiter aufrecht zu erhalten. Im Gegenzug hat sich die Firma verpflichtet mir eine angemessene Abfindung zu zahlen.
Recht interessant dürften die Angaben in der Arbeitsbescheinigung für den ein oder anderen ehemligen Angestellten der PZS sein, diese belegt das ich auch schon 07 in der Firma beschäftigt war (ehemaligen PZS).
Laut der Arbeitsbescheinigung vom 07.07.10 wurde der Arbeitsagentur wie folgt bescheinigt.
Angaben zum Beschäftigungsverhältnis
2.1. Der Arbeitnehmer war innerhalb der letzten 5 Jahre beschäftigt.
Mehrere Eintragungen sind nur erforderlich, wenn das Beschäftigungsverhältnis zwischenzeitlich beendet war ““““““(Widereinstellung)“““““““
25.07.2007 bis 31.03.2008 als Zusteller Anmerkung: PZS
01.06.2008 bis …… als Zusteller Anmerkung : ZG Saar ab. 23.06.2008 nicht 01.06.10
In der Vergangenheit wurde von Seiten der Firma immer bestritten das die PZS im direkten Zusammenhang mit der ZG Saar steht.
Nun hat sich für uns natürlich die Frage gestellt wenn dem so ist, warum finden sich dann die Daten der PZS in der Datenbank der ZG Saar. Zufall??????? Und warum hat man der Arbeitsagentur dies so in einer Urkunde wie oben bescheinigt?
Hat hier ein Mitarbeiter der ZG Saar etwa einen Fehler gemacht und beim ausfüllen der Bescheinigung nicht aufgepasst.
Hier soll sich jeder seine eigenen Gedanken darüber machen. Firmenübergang Ja oder Nein???? Ich denke die Fakten sprechen für sich.
Bescheinigung in Anlage zum downloaden
Insider und Betroffene wissen von was ich hier schreibe.
Im Moment bin ich ein wenig irritiert und sprachlos, da ich keinerlei antworten auf meine Fragen und Kritiken finden kann. Wie sich gestern im Termin vor dem Arbeitsgericht bestätigt hat, sind im Betrieb viele dinge fehl geschlagen bzw. falsch gelaufen so das meine Kritik am Betrieb wohl gerechtfertigt ist. Es ist schon erstaunlich wenn ein Geschäftsführer vor Gericht sagen muss das meine Personalakte angeblich nicht vollständig wäre, das man fehlende Unterlagen die nie existiert haben nicht auffindbar sind, oder aber auch nicht weis was wer und warum man Dinge in einer Urkunde (hier Arbeitsbescheinigung) bescheinigt die angeblich so nicht richtig sind.
Jeder Mitarbeiter hat ein recht auf Einsicht in seine Personalakte. Diese Einsicht kann man nicht verwehren. Diese Einsicht sollte sich ein jeder Mitarbeiter zu eigen machen. Wer weis schon was tatsächlich in seiner Personalakte steht.