Ermittlungsverfahren gegen Martin wegen Brandstiftung pp. eingestellt.
Von ZBS Redaktion ©
Wie WIR heute von Martin`s Vater erfahren haben wurde das Ermittlungsverfahren gegen Martin wegen Brandstiftung pp. in mehreren Fällen eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
In den genannten Fällen hat der Staatsanwalt Saarbrücken das Ermittlungsverfahren “mangels hinreichendem Tatverdacht” gem. § 170 Abs. stop (2) eingestellt. Die Ermittlungen sind damit beendet, die Akte wird geschlossen.
Die gesamten Vorwürfe die man Martin gemacht hat (siehe unserer Veröffentlichungen) sind und waren von Anfang bis Ende haltlos gewesen.
Ob man die Schuldigen je finden wird die für diese Schweinerei verantwortlich sind und die das mit Martin hier veranstaltet haben, ist fraglich. Mit diesem schlechten Gewissen (einen anderen wider besseren Wissens falsch beschuldigt zu haben) muss derjenige der dies ganze eingefädelt hat selbst zu recht kommen.
Martin ist mit der Einstellungsverfügung und dem Obliegen vor Gericht zum Teil rehabilitiert. Martin`s Vater wird nun noch beantragen das alle Daten zu den Ermittlungen aus dem Polizeiregister unverzüglich gelöscht werden. Es gibt nämlich keinerlei Grund diese weiter in ihrem Register zu führen.
Traurig ist es jedoch, das die mit denen man das Gespräch gesucht hat, das diese das Gespräch nicht wahrgenommen haben.
ZBS Redaktion