Ein Entscheidungstermin ist noch nicht absehbar
Bei dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis ist ein Normenkontrollantrag des Naturschutzbundes Deutschland, Landesverband Saarland e.V., gegen den Bebauungsplan der Gemeinde Schiffweiler „Garten Reden, 3. Änderung“ eingegangen (Aktenzeichen 2 C 125/24).
Der Antragsteller macht geltend, der Bebauungsplan verstoße unter anderem gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften des Artenschutzrechts. Konkret komme es zur Beeinträchtigung von artenschutzrechtlich geschützten Amphibien und Reptilien.
Quelle. Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes