Staatsanwaltschaft und Verteidigung sprechen ihre Plädoyers
Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung haben gestern Di.08.01.2019 in dem Mordprozess ihre Plädoyers gesprochen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes.
Die Verteidigung des Angeklagten Viktor H. forderte dagegen nur eine Freiheitsstrafe wegen Totschlags und versuchten Mordes „nicht über zehn Jahren“. Das Urteil wird für nächsten Di. erwartet
Der Angeklagte ist geständig. Laut Angaben von Viktor H., habe er sich ein Leben von der Ex-Frau sowie den Kindern drangsaliert gefühlt. Er habe es ungerechnet empfunden, dass sie „normal“ leben können, und er an einer lebensbedrohlichen Nierenerkrankung leiden müsse.
Anmerkung der Redaktion: Im Wohnanwesen der geschiedenen Ehefrau des 59-Jährigen fand eine Familienfeier statt. Der 59-jährige Angeklagte (Deutscher mit osteuropäischen Wurzeln), mit Wohnsitz in der Saarbrücker Innenstadt, war überraschend bei der Familienfeier in Saarbrücken-Fechingen erschienen. Er soll mit einer Pistole in Tötungsabsicht um sich geschossen haben. Die Waffe befand sich illegal im Besitz des Mannes. Dabei erlitten sein 35-jähriger Sohn und sein 37-jähriger Schwiegersohn tödliche Verletzungen. Die 60-jährige Ex-Ehefrau sowie die in Rheinland-Pfalz wohnhafte, 30-jährige Tochter des 59-Jährigen, erlitten ebenfalls Schussverletzungen.
text.zbs
foto.zbs -blp
red.zbs