Corona-Regeln an Weihnachten und Silvester
Der saarländische Ministerrat hat heute die neue Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Saarland auf den Weg gebracht.
Neu dabei:
Ein Alkoholverbot auf belebten Plätzen und Straßen am 24.12. und vom 31.12.2020 bis einschließlich 01.01.2021
Lockerungen der geltenden Kontaktbeschränkungen vom 23.12. bis einschließlich 27.12.2020
In dieser Zeit gilt:
Zusammenkünfte sind auf den Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts sowie darüber hinaus höchstens zehn Personen aus drei weiteren Haushalten oder dem familiären Bezugskreis begrenzt (Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen)
Regeln nach Weihnachten und an Silvester:
Ab dem 28. Dezember gelten im Saarland dann wieder die alten Regeln.
An Silvester dürfen die Angehörigen eines Haushalts maximal mit fünf Menschen aus einem anderen Hausstand zusammenkommen.
Die Polizei darf ein Böllerverbot durchsetzen
Laut dem Gesundheitsministerium, wären die Ortspolizeibehörden befähigt, an Silvester das Zünden von Pyrotechnik auf belebten Plätzen und Straßen zu untersagen.
Ministerpräsident Tobias Hans:
„Wir befinden uns in einer sehr schwierigen Situation: Einerseits müssen wir sicherstellen, dass niemand über Weihnachten vereinsamt, andererseits dürfen die Tage zwischen den Jahren nicht zum Infektionsbeschleuniger werden. Mit den neuen Kontaktregelungen über die Feiertage wollen wir diesen schwierigen Spagat meistern. Wir brauchen dafür aber auch die Hilfe der Saarländerinnen und Saarländer: Jede und jeder einzelne hat es in der Hand, durch freiwilligen Verzicht dafür zu sorgen, dass die Risiken für alle überschaubar bleiben. Durch Zusammenhalt und Verantwortungsbewusstsein haben wir es in der ersten Jahreshälfte schon einmal geschafft, eine extrem schwere Zeit zu überstehen – ich bin mir sicher, dass uns das gemeinsam auch ein zweites Mal gelingt.“
text.quelle statskanzlei & ministerium für gesundheit
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