Roth und Heinrich: „Es wird mit größter Sorgfalt geprüft, bevor eine Entscheidung getroffen wird!“
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Grubensicherheit und Nachbergbau (GSN), Eugen Roth (SPD) und Günter Heinrich (CDU) erklären zum aktuell laufenden Beteiligungsverfahren zum Grubenwasseranstieg auf minus 320 Meter:
„Seit der Gründung des Ausschusses Grubensicherheit und Nachbergbau am 22. April 2015 haben wir uns intensiv mit dem Thema Grubenwasseranstieg und den möglichen Folgen für Bevölkerung und Umwelt auseinander gesetzt. Im Ausschuss Grubensicherheit und Nachbergbau haben wir bereits mehrmals den Sachverständigen Prof. Dr. Wagner eingeladen und zu möglichen Gefährdungen des Grundwassers angehört, zuletzt am 14. November 2017. Auch die Bergschadensvermutung für Schäden infolge des Grubenwasseranstiegs war mehrmals Thema im Ausschuss, unter anderem bei einer zweitägigen Expertenanhörung. Die RAG ist dort auch bereits einen Schritt auf uns zu gegangen und hat eine einseitige Verpflichtungserklärung abgegeben, die festschreibt, dass die Bergschadensvermutung auch dann greift, sollte es zu Hebungen durch den geplanten Grubenwasseranstieg an der Tagesoberfläche kommen.“
„Die letzte Anhörung von Prof. Dr. Wagner hat dabei neue Erkenntnisse zum Grubenwasseranstieg und dessen Auswirkungen auf die Umwelt gebracht“, erklären Roth und Heinrich. „Obwohl der Sachverständige auch Vorteile des – bis minus 320 Meter begrenzten – Grubenwasseranstieges sah, ist für uns weiterhin klar: Es wird mit größter Sorgfalt geprüft, ob Gefahren für Mensch und Umwelt bestehen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Dabei orientieren wir uns einzig und allein sowie kritisch an vorliegenden Fakten. Wir haben nicht nur eine Verantwortung für unsere Generation sondern auch für alle Generationen, die nach uns kommen. Wir dürfen weder das Problem an nachfolgende Generationen weitervererben, noch dürfen wir sie mit einer falschen Entscheidung einem Risiko aussetzen. Das Gutachten hat den Beteiligten im Ausschuss neue Erkenntnisse geliefert, die wir nun weiter vertiefen und mit den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung diskutieren werden.“ Parallel zu den tiefgehenden und umfangreichen Aktivitäten des saarländischen Landtages läuft ein behördliches Prüfverfahren, das mit aller Konsequenz durch die zuständigen Bergbehörden betrieben wird.
Der Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau in aller Kürze:
Seit Einsetzen des Ausschusses am 22. April 2015 haben über 20 Sitzungen stattgefunden.
Vorsitzender des Ausschusses ist SPD-Landtagsabgeordneter Eugen Roth, stellvertretender Vorsitzender Günter Heinrich (CDU).
Themen der Sitzungen waren unter anderem: die geplante Grubenwasserhaltung der RAG, die Bergschadensvermutung, der Erblastenvertrag, die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zum Grubenwasserkonzept der RAG, das PCB-Kataster der Landesregierung.
Erfolg: einseitige Verpflichtungserklärung der RAG AG, die festschreibt, dass die Bergschadensvermutung auch dann greift, sollte es zu Hebungen durch den geplanten Grubenwasseranstieg an der Tagesoberfläche kommen.
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red.zbs