Neues Jahr, neue Gesetze

Verbraucherschutzminister Jost informiert über Änderungen 2019 Neues Jahr, neue Gesetze

Der Jahreswechsel steht vor der Tür und bringt zahlreiche Gesetzesänderungen mit sich. Davon profitieren auch die saarländischen Verbraucherinnen und Verbraucher. „Das Jahr 2019 wird ein gutes Jahr für den Verbraucherschutz. Egal ob mehr Transparenz beim Abschluss von Versicherungen, neue Preisregelungen für Telefonate aus dem Heimatnetz ins EU-Ausland oder besserer Schutz vor Mietpreiserhöhungen – unterm Strich werden die Rechte der Verbraucher aufgewertet. Auch in puncto Umweltschutz hält das Jahr 2019 Verbesserungen bereit, so Verbraucherschutzminister Reinhold Jost.
Hier ein kleiner Überblick der wichtigsten Änderungen:

• Verbesserter Mieterschutz
Mieter werden ab Januar 2019 besser vor hohen Mietsteigerungen geschützt: die Umlage der Modernisierungskosten wird stärker begrenzt. Bundesweit dürfen künftig statt elf Prozent nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Zudem müssen Vermieter künftig offenlegen, welche Miete vom Vormieter verlangt wurde.
Das Bundesjustizministerium hat zudem angekündigt, dass die Mietspiegel reformiert werden und sich auf einen längeren Zeitraum beziehen sollen.

• Günstiger ins EU-Ausland telefonieren
Ab dem 15. Mai 2019 werden die Preise für Telefonate und Textnachrichten ins Ausland gedeckelt. Der Preis für Auslandstelefonate, ob vom Handy oder Festnetzt, wird auf maximal 19 Cent pro Minute festgesetzt, der Preis für SMS auf sechs Cent.

• Versicherungen: Mehr Klarheit bei Kundeninformation
Bei Abschluss einer Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist ab 2019 ein neues Informationsblatt Pflicht. Für die Informationsblätter gelten Auflagen: Versicherer müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Art der Versicherung, den Umfang der gedeckten Risiken, die genaue Laufzeit des Vertrages sowie die Bedingungen, um Schäden erstattet zu bekommen, umfassend informieren. Darüber hinaus müssen die Versicherer in einer klaren und nicht irreführenden Sprache informieren und durch unmissverständliche Bildsymbole wie grüne Häkchen oder ein rotes „X“ signalisieren, wo sich die wichtigsten Informationen befinden.
• Mehrwegflaschen: klare Hinweise für umweltfreundliche Alternative
Das neue Verpackungsgesetz tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft und löst die bisherige Verpackungsverordnung ab. Die Zielsetzung: Mehrwegverpackungen besser kennzeichnen, Recyclingquoten steigern und die Wiederverwertung von
Verpackungsmaterial steigern. Einzelhändler müssen künftig an den Regalen gut sichtbar kennzeichnen, ob es sich um Einweg- oder wiederverwendbare Mehrwegflaschen handelt. Viele Verbraucher wissen nicht, dass die 25-Cent-Enwegpfandflaschen nicht wieder befüllt werden, sondern als Verpackungsmüll enden.

• Schutz vor Diesel-Fahrverboten: Realtest wird Pflicht
Ab 1. September 2019 werden Neufahrzeuge besseren Abgastests unterzogen. Mit dem RDE-Test (Real Driving Emissions) werden Schadstoffausstoß und Verbrauch im Verkehr in der Stadt, auf der Landstraße und Autobahn gemessen und nicht auf dem Prüfstand. Der Vorteil: Autos, die mit dem neuen Testverfahren geprüft wurden, droht kein Fahrverbot.

text.ministerium für Umwelt
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red.zbs