Oberverwaltungsgericht weist Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan „Sport- und Therapiezentrum Am Kieselhumes“ zurück
Das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis hat mit aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 6. September 2018 ergangenem Urteil die Normenkontrollanträge mehrerer Anwohner gegen den Bebauungsplan „Sport- und Therapiezentrum Am Kieselhumes“ zurückgewiesen (Az.: 2 C 623/16).
Auf dem ca. 28.500 qm großen Plangebiet in Saarbrücken-St. Johann östlich des Stadions Am Kieselhumes befinden sich derzeit zwei Braschenplätze, die seit einiger Zeit nicht mehr als Sportplatz genutzt werden. Dort sollen neben Arztpraxen sowie Therapie- und Anwendungsräumen auch ein Hotel mit dazugehörigem Restaurant errichtet werden.
Das Oberverwaltungsgericht hat es abgelehnt, den Bebauungsplan für unwirksam zu erklären. Dieser verstoße weder gegen den Landesentwicklungsplan Umwelt noch gegen die Bestimmungen des Landeswaldgesetzes. Zudem seien die von der Planungsentscheidung betroffenen öffentlichen und privaten Belange angemessen berücksichtigt und gegeneinander abgewogen worden. Insoweit komme es nur auf die von diesem Bebauungsplan ausgehenden Auswirkungen an. Die von künftigen Planungen eventuell ausgehenden Verkehrsprobleme in dem Gebiet müssten dagegen noch nicht berücksichtigt werden. Die Lärmprognose sei ebenfalls nicht zu beanstanden. Hierbei sei die Vorbelastung des Plangebiets durch Sportveranstaltungen zu berücksichtigen. Von dem Gesundheitszentrum selbst gehe – abgesehen von dem dadurch erzeugten Verkehr – keine zusätzliche Lärmbelastung aus.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Nichtzulassung der Revision kann mit der Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
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red.zbs