Hierzu nimmt das Innenministerium wie folgt Stellung zum Sachverhalt
Am 22. Februar verkündete Herr Oberbürgermeister (OB)Rüdiger Schneidewind mit der Stellungnahme zum gestrigen Urteil, dass er sein Amt ruhen lassen werde. Hierzu nimmt das Innenministerium Stellung.
Auszug Pressemitteilung Stadt Homburg:
„Das gestern verkündete Urteil hat mich – wie viele andere auch – geschockt.
Zwar ist mir bewusst, dass es Aufgabe eines Gerichts ist, einen Sachverhalt zu würdigen. Dennoch habe ich von meinem Recht Gebrauch gemacht, gegen das Urteil Revision einzulegen und das Urteil überprüfen zu lassen. Der entsprechende Schriftsatz meines Verteidigers ging heute beim Landgericht ein.
In der Erwartung eines längeren Revisionsverfahrens, und um Schaden von der Stadt Homburg abzuwenden, lasse ich ab dem heutigen Tage mein Amt als Oberbürgermeister ruhen. Ich habe daher vor wenigen Minuten das zuständige Innenministerium gebeten, alle dafür notwendigen Schritte einzuleiten.
Ich bedanke mich bei meiner Familie, engen Freunden und Weggefährten, die mir in diesen Tagen Halt geben, und bitte um Verständnis, dass ich mich – über diese Erklärung hinaus – öffentlich bis auf weiteres nicht äußern werde“, so Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind.
Hierzu nimmt das Innenministerium wie folgt Stellung zum Sachverhalt:
Ein ruhen lassen der Amtsgeschäfte ist beamtenrechtlich nicht möglich. Der hierzu erforderliche Schritt der Aufsichtsbehörde ist die vorläufige Suspendierung. Derzeit wartet man noch im Landesverwaltungsamt auf die offizielle Begründung des rechtskräftigen Urteils gegen Herrn OB Schneidwind, welches nach jetzigem Zeitpunkt eine Suspendierung als logische Konsequenz nach sich ziehen wird.
Zur Kürzung der Bezüge lässt sich derzeit folgendes sagen:
Hierzu müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Herrn Schneidewind geprüft werden. Nach einer Prüfung, kann dies zu einer Kürzung von max. 50 % der Bezüge führen.
Das durch das Landesverwaltungsamt geführte Disziplinarverfahren bleibt weiterhin bis zum rechtkräftigen Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt.
Folgen für Herrn OB Schneidewind für den Fall einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als 12 Monaten wären: die sofortige Beendigung des Beamtenverhältnisses und damit auch der Wegfall der Pensionsansprüche. Ab Suspendierung bis hin zur Neuwahl eines Oberbürgermeisters werden die Amtsgeschäfte durch seinen gesetzlichen Vertreter wahrgenommen. Eine zeitliche Begrenzung hierzu existiert nicht.
text.ministerium für inneres
foto.symbol
red.zbs