Völklingen. Wegen der ungehörigen Handlung wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Von PI Völklingen
Am Freitagabend 12.02.2016, gegen 18:00 Uhr verrichtete ein 17-jähriger aus Völklingen seine Notdurft gegen das Portal der Versöhnungskirche.
Durch das im Bereich eingesetzte Sicherheitsunternehmen der Citystreife wurde der Sachverhalt so festgestellt und bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Zu einer Beschädigung kam es nicht, gegen den Jugendlichen wurde allerdings wegen der ungehörigen Handlung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Dies ist eine redaktionelle unbearbeitete Pressemitteilung der Polizei Völklingen.