Körperverletzung und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
Von PI Lebach
Mehrere Schäden an Fahrzeugen und Maschinen durch Marderbisse veranlassten einen 59-jährigen aus Schmelz nachts hinter seinem Anwesen in der Forsterstraße eine verbotene Bärenfalle aufzustellen.
Am Mittwochmorgen vergaß er jedoch diese wie gewohnt zu deaktivieren.
Als eine 51-jährige Nachbarin ihre vor Schmerz schreiende Katze hörte eilte sie zu dieser und versuchte sie aus der Falle zu befreien. Hierbei biss und kratzte die verletzte Katze ihre Halterin erheblich, so dass diese durch Rettungskräfte erstversorgt und anschließend ins Krankenhaus verbracht werden musste. Auch den 25-jährigen Sohn der Tierhalterin verletzte die Katze bei dessen Rettungsversuchen. Die Katze verendete letztendlich auf Grund der Schwere der durch die Falle erlittenen Verletzungen.
Der 59-jährige muss sich nun wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz verantworten.
red.pi.leb.