60-Jähriger Neffe zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Von Redaktion
Saarbrücken. Ein 60 Jahre alten Mann aus dem Saarland hatte zwischen 2009 und 2011 mehr als 100 000 Euro seiner demenzkranken Tante veruntreut.
Er wurde vor dem Saarbrücker Landgericht zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte mit seine Tante über Jahrzehnte ein besonders enges Verhältnis. In den ersten Jahren seines Lebens hatte die Frau den Jungen quasi aufgezogen.
Der Erwachsene Mann hielt auch in der Folgezeit engen Kontakt zu seiner Tante. Dies galt insbesondere nach dem Tod von deren Ehemann. Wegen diesem besonderen Vertrauensverhältnis erteilte die damals 77 Jahre alte Dame ihm im August 2008 eine Vorsorgevollmacht. Diese berechtigte ihn dazu, sämtliche Geld- und Vermögensangelegenheiten der Frau zu erledigen. Der Rentnerin war dabei bewusst, dass ihr Neffe in finanziellen Schwierigkeiten steckte und meinte damals dazu dass sie ihm gern helfen wolle. Er könne deshalb einen Teil ihres Vermögens auch zu eigenen Zwecken und zur Rettung seines Wohnhauses verwenden.
Die Rentnerin erlitt wenige Tage nach Erteilung der Vollmacht einen schweren Schlaganfall. In der Folgezeit konnte sie sich kaum noch bewegen und orientieren. Sie verlor die Fähigkeit zur Kommunikation und wurde demenzkrank. Die Frau kam im Oktober 2008 in ein Pflegeheim. Dies kostet 3100 Euro im Monat und hat eine monatliche Rente von 950 Euro. Der Neffe wurde auch in der Folgezeit zum amtlichen Betreuer seiner Tante bestellt. Er verkaufte das Haus der Rentnerin und löste deren Vermögen auf. Das Geld ließ er auf das Konto der Rentnerin laufen. Der Angeklagter hob von dort das Geld meist in Beträgen in Höhe von 1000 Euro nach und nach ab. Das Geld verbrauchte er für eigene Belange.
Das Konto war Ende 2011 leer. Es wurde ein Kontrollbetreuer beauftragt, der nach einer kurzen Prüfung Strafanzeige erstattete. Der Neffe der alten Dame musste sich Ende 2013 im ersten Anlauf vor dem Saarbrücker Landesgericht stellen wegen 90 Fällen von Untreue. Er wurde zu drei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.
Das Urteil wurde anschließend vom Bundesgerichtshof weitgehend bestätigt. Weil drei von 90 Fällen anders gewichtet waren, ging die Akten zurück an die Saar. Der Angeklagte hat die Taten zugegeben. Er möchte zudem versuchen, den Schaden gut zu machen, so wie es ihm möglich ist. Er bereut sein Tun offensichtlich sehr. Die Richter haben deshalb und wegen des ansonsten makellosen Lebenslaufes des Angeklagten jetzt die ursprünglich verhängte Strafe reduziert zu einer Haftstrafe auf Bewährung.
Der vorsitzende Richter sagte zur Begründung „Sie haben ihre kranke Tante beklaut“, So etwas tue man nicht. Es handele sich um eine schwere Straftat. Andererseits mache es aber auch keinen Sinn, den 61-Jährigen einzusperren. Nach rund drei Jahre nach seiner letzten Tat, habe er wieder Fuß gefasst und Arbeit gefunden.
red.