Trotz neuer Bestimmungen ist die Rechtsverordnung einzuhalten.
Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Homburg bittet die Homburgerinnen und Homburger mit Blick auf den 1. Mai und das anschließende Wochenende darum, sich angemessen zu verhalten, auch wenn der saarländische Verfassungsgerichtshof Teile der Ausgangsbeschränkungen gekippt hat. Das Ziel des Ordnungsamts, das verschiedene Maßnahmen für den 1. Mai geplant hat, ist die Einhaltung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Dazu werden speziell für den 1. Mai umfangreiche Präsenz- und Kontrollmaßnahmen an relevanten Örtlichkeiten in Abstimmung mit der Vollzugspolizei umgesetzt.
Laut Entscheidung des Gerichts sind verschiedene Begegnungen sowie der Aufenthalt im Freien wieder möglich. Dennoch sollten, so die Bitte des Ordnungsamts, die Homburgerinnen und Homburger zurückhaltend bleiben und die Zahl der Kontakte möglichst gering halten. Außerdem sollen die Hygienevorschriften und auch die Abstandsregelungen bei einem Aufenthalt in der Natur eingehalten werden.
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