37-jähriger Lebensgefährte nach möglichem Tötungsdelikt in Untersuchungshaft
Von LPP Saarland
Saarbrücken/Bexbach. Im Fall einer 35-jährigen Lettin, die am Montagvormittag (18.04.2016) in ihrer Bexbacher Wohnung verstorben ist, schließt die Polizei ein Gewaltverbrechen mittlerweile nicht mehr aus.
Gegen den 37-jährigen Lebensgefährten der Frau wurde Haftbefehl erlassen. Da er selbst kein Deutsch spricht, hatte der Tatverdächtige am Montagmorgen einem Bekannten mitgeteilt, dass seine Freundin verletzt in der gemeinsamen Wohnung liege und ihn gebeten, den Rettungsdienst zu alarmieren. Als die Einsatzkräfte gegen 10:50 Uhr in der Bexbacher Wohnung eintrafen, war die 35-Jährige bereits verstorben. Verletzungen an ihrem Körper sowie die Spurenlage in den Wohnräumen deuteten darauf hin, dass es vor dem Tod der Frau zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung gekommen sein könnte. Der Lebensgefährte der 35-Jährigen, der sich zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung aufhielt, wurde vorläufig festgenommen.
Eine noch am selben Tag bei der Rechtsmedizin in Homburg durchgeführte Obduktion ergab, dass es zu stumpfer Gewaltanwendung gegen den Körper der Verstorbenen gekommen war. Die letztendliche Todesursache konnte nicht eindeutig ermittelt werden. Im Rahmen der Tatortaufnahme in der Wohnung des aus Lettland stammenden Paares entdeckten die Ermittler Spuren, die auf ein zeitlich nicht genau eingrenzbares Gewaltgeschehen hindeuten.
Der Tatverdächtige machte gegenüber der Polizei widersprüchliche Angaben zur Sache. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde er am Dienstag (19.04.2016) beim zentralen Bereitschaftsgericht in Saarbrücken vorgeführt. Der zuständige Richter erließ einen Haftbefehl wegen Verdacht des Todschlags.Der Verdächtige befindet sich mittlerweile in der JVA Saarbrücken.
Die Ermittlungen in der Sache sind noch nicht abgeschlossen.
Dies ist eine redaktionell unbearbeidete Pressemitteilung der LPP Saarland.