Straftatbestandes der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Leben
Von PI Homburg
Homburg. Am Freitag vergangene Woche (07.08.2015) wurde bei verschiedenen Einrichtungen und Verwaltungsgebäuden in der Homburger Innenstadt ein mehrseitiges Schriftstück in Umlauf gebracht.
Der Inhalt dieses Schriftstückes in Verbindung mit den abgebildeten Personen erfüllte den Anfangsverdacht des Straftatbestandes der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Leben gem. § 188 Strafgesetzbuch, da dort abgebildete Personen der öffentlichen Verwaltung (Spitzenpolitiker mit regionalem Bezug zu Homburg) mit Mafiastrukturen in Verbindung gebracht werden.
Diesbezüglich sind am Freitag und Montag Strafanzeigen gegen Unbekannt von den in diesem Schreiben denunzierten Personen bzw. politischen Würdenträgern erstattet worden.
Die Polizeiinspektion Homburg übernahm demzufolge in Koordination mit verschiedenen Fachdienststellen der Polizei bereits vergangenen Freitag unverzüglich die Ermittlungen hinsichtlich dem Urheber und Verteiler der Schriftstücke.
Basierend auf den gewonnenen Ermittlungsergebnissen und weiteren am Montag (10.08.2015) erlangten Hinweisen über neuerliche Verteilungen des Schriftstückes konnte im Rahmen von intensiven innerstädtischen Fahndungsmaßnahmen eine männliche Person auf frischer Tat bei der Verteilung solcher Schriftstücke betroffen werden.
Hierbei handelte es sich um einen 39-jährigen, arbeitslosen Mann, aus Homburg, der in Rheinland-Pfalz geboren wurde. Der Täter ist bereits bei hiesiger Dienststelle polizeilich in Erscheinung getreten.
Weitere von der männlichen Person mitgeführte, identische Schriftstücke wurden sichergestellt. Die Ermittlungen und Folgemaßnahmen gegen den Beschuldigten in dieser Sache dauern weiter an.
Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Pressemitteilung der Polizei Homburg.