Polizei vollstreckt Haftbefehl gegen 32-Jährigen

Nach Explosion in einer Bankfiliale im Mai 2014. Polizei vollstreckt Haftbefehl gegen 32-Jährigen

Von Landespolizei Saarbrücken

Saarbrücken. Intensive Ermittlungen und Zeugenhinweise führten die Ermittler des Dezernats für Eigentumsdelikte auf die Spur des Saarbrückers, der schließlich durch eine DNA-Spur überführt werden konnte.

Heute Morgen (26.10.2016) nahmen ihn Polizeibeamte in seiner Saarbrücker Wohnung fest. Am 14.05.2014 soll der Festgenommene in einer Sparkassenfiliale in Saarbrücken–Bübingen gegen 04:25 Uhr einen Sprengsatz gezündet haben, um den dortigen Geldautomaten zu öffnen. Dieses Vorhaben misslang, führte jedoch zu einem erheblichen Sachschaden.
Eine am Tatort gesicherte DNA-Spur konnte zunächst keiner Person zugeordnet werden. Im Laufe der weiteren Ermittlungen ergab sich ein Tatverdacht gegen den bereits polizeilich bekannten Mann, von dem jedoch kein DNA-Material vorlag. Die Überprüfung einer mit richterlichem Beschluss entnommenen Speichelprobe brachte Gewissheit.

Rückblick:
Saarbrücken. Explosion in Bankfiliale in Saarbrücken – Bübingen -Polizei sucht Zeugen
Durch die Explosion heute morgen (14.05.2014), gegen 04:35 Uhr, wurden neben dem Geldautomaten auch die Räumlichkeiten der Filiale der Sparkasse in Bübingen, Saargemünder Straße, in Mitleidenschaft gezogen.
Nach den bisherigen Erkenntnissen des Dezernats für Eigentumskriminalität deponierte zuvor eine unbe-kannte, vermutlich männliche Person gegen 04:35 Uhr ein kleines Paket auf dem Geldautomaten und brachte dieses zur Explosion.
Der Geldautomat wurde zwar erheblich beschädigt; ein Zugriff auf das darin gelagerte Bargeld war je-doch nicht möglich.
Der bislang unbekannte, etwa 170 cm große Täter hatte eine normale Figur und war bei der Tatausführung mit einer dunklen Jacke (Parka), einer dunklen Hose und einer ebenfalls dunklen Baseballmütze bekleidet. Zusätzlich hatte er die Kapuze der Jacke über den Kopf gezogen. Er trug schwarze Handschuhe mit weißen Markierungen/Reflektoren, dunkle Schuhe (Trekking- oder Arbeitsschuhe) und hatte einen zweifarbigen Trekkingrucksack auf dem Rücken.
Hinweise an den Kriminaldauerdienst unter der Rufnummer 0681 / 962 – 2133.