Presseausweise auch für Blogger und nebenberufliche Journalisten ausstellen!

Presse- und Meinungsfreiheit in einer offenen Informationsgesellschaft garantieren. Presseausweise auch für Blogger und nebenberufliche Journalisten ausstellen!

Von Piratenpartei

Die Innenminister und der Presserat haben vereinbart, dass künftig ein bundeseinheitlicher Presseausweis eingeführt und ausschließlich an volljährige, hauptberufliche Journalisten ausgegeben werden soll, „die eine verantwortliche, im öffentlichen Interesse liegende journalistische Tätigkeit ausüben“.

Der Presseausweis soll Journalisten die einfache Einholung von Behördenauskünften und den unkomplizierten Zutritt zu abgesperrten Bereichen ermöglichen. [1]

Patrick Breyer, MdL der Piratenfraktion Schleswig-Holstein und Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei, fordert:
»Um die Presse- und Meinungsfreiheit in einer offenen Informationsgesellschaft zu garantieren, müssen auch Blogger, freie und nebenberuflich tätige Journalisten Presseausweise erhalten können. Gerade wirtschaftlich unabhängige Berichterstatter wie Internet-Blogger können einen besonders wertvollen Beitrag zur Meinungsvielfalt leisten. Der Regelausschluss minderjähriger Journalisten (Jugendpresse) ist ebenfalls nicht zu rechtfertigen. Aber auch volljährige Journalisten müssen ihrem Beruf immer häufiger nebenher nachgehen, sie deswegen komplett vom bundeseinheitlichen Presseausweis auszuschließen, ist inakzeptabel!«

Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ergänzt:
»Dass die ausstellenden Verbände prüfen sollen, ob Journalisten ‚verantwortlich‘ und ‚im öffentlichen Interesse‘ berichten, ist ein unglaubliches Einfallstor für Konkurrenzschutz, Bevorzugung bestimmter Medienformen und letztendlich auch Zensur. Der bundeseinheitliche Presseausweis verstößt in dieser Form gegen die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit und ist einer freiheitlichen Demokratie unwürdig. Was Innenminister und Presserat unter einer freien Presse verstehen, ist im letzten Jahrtausend stehen geblieben und muss dringend an die moderne Lebenswirklichkeit angepasst werden.«

Als verfassungskonforme Lösung für die Platzvergabe bei Kapazitätsengpässen wird vorgeschlagen, verschiedene Kategorien journalistischer Tätigkeiten auf den Presseausweisen zu kennzeichnen.[2] Im Jahr 2006 bezeichnete es die Innenministerkonferenz selbst noch für sachgerecht, „auch Journalisten den Ausweis zu geben, die nicht hauptberuflich, aber quantitativ und qualitativ vergleichbar regelmäßig und dauerhaft journalistisch tätig sind.“[3]

Quellen:

[1] Vereinbarung zwischen dem Vorsitz der Ständigen Konferenz der Innenminister und – senatoren der Länder und dem Trägerverein des Deutschen Presserats e.V. (Vertragsparteien) über die Wiedereinführung eines bundeseinheitlichen Presseausweises

[2] Verfassungskonforme Presseakkreditierung: Die Zukunft des Presseausweises

[3] Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 180. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 5. Mai 2006 in Garmisch-Partenkirchen

Anmerkung ZBS. Da auch wir als Freiberufler davon betroffen sind, haben wir einzelne Volksvertreter und Parteien im Saarland  bezüglich der Wiedereinführung eines bundeseinheitlichen Presseausweises angeschrieben und befragt. Eine Antwort steht noch offen. Sollte man nicht darauf antworten, steht fest was die einzelnen Vetrtreter der Partein im Saarland von von der Pressefreiheit denken.

DIE BEFRAGTEN

Angelika Müller Büro Fraktion SPD-Saar
Linksfraktion-Saarland
Fraktion Grüne-Saar
Piratenfraktion Saarland
Sebastiam Meskes – Büro von Thomas Lutze
Tobias Hans CDU Fraktion-Saar
Oskar Lafontaine Landtag Saar
Innenministerium Klaus Boulion

Unsere Befragung

Neunkirchen den 01.12.2016

Betr: Stellungnahme zur Wiedereinführung des bundeseinheitlichen Presseausweises

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Deutscher Presserat und IMK beschließen Wiedereinführung des bundeseinheitlichen Presseausweises.

Innenministerkonferenz und Deutscher Presserat einigen sich wieder auf Presseausweis mit Signum des IMK-Vorsitzenden ab 2018

Seit 2008 hatte es den nicht mehr gegeben. Mit der jetzt getroffenen Vereinbarung wird eine neue Praxis des bundeseinheitlichen Presseausweises unter dem Dach des Deutschen Presserates eingeführt. Der Ausweis soll dazu dienen, den Nachweis zu erleichtern, anerkannte Vertreterin bzw. anerkannter Vertreter der Presse zu sein. Der bundeseinheitliche Presseausweis unter dem Dach des Deutschen Presserates stößt allerdings auch auf Kritik. Wir möchten daher auch Sie dazu befragen, wie sie die Wiedereinführung des bundeseinheitlichen Presseausweises bewerten Auf jeden Fall wird es für Blogger und nebenberufliche Journalisten Einschränkungen der Pressefreiheit geben. Diese Blogger und Freiberufler werden es in der Zukunft schwer haben an Veranstaltungen z. B. Ministerien, Staatskanzlei, verschiedene Veranstaltungen teilzunehmen um darüber zu berichten. Ist das Fair?

Zitat zweier Bundesminister aus Niedersachsen und dem Saarland.
Wir müssen die Arbeit der hauptberuflichen Journalisten schützen, dazu gehört natürlich ein bundeseinheitlicher und damit für die Presse genauso wie für die Behörden verlässlicher Presseausweis“, so der für dieses Projekt federführende Minister für Inneres und Sport aus Niedersachsen, Boris Pistorius. Der aktuelle IMK-Vorsitzende, Saarlands Innenminister Klaus Bouillon sagt: „Durch die neue Praxis können künftig alle Pressevereinigungen, die die in der Vereinbarung enthaltenden Voraussetzungen erfüllen, als ausgabeberechtigt anerkannt werden.“ Zitat Ende

Zitat Deutscher Presserat: Der Deutsche Presserat, die Freiwillige Selbstkontrolle der Presse, begrüßt die Vereinbarung mit der Innenministerkonferenz: „Wir fördern damit die professionelle journalistische Arbeit ganz praktisch und verwirklichen damit eines unserer wesentlichen Ziele“, sagt Cornelia Haß, Vorsitzende des Trägervereins des Deutschen Presserats. „Das Verfahren, auf das wir uns mit der IMK verständigt haben, legt transparente Kriterien fest, nach denen Journalistinnen und Journalisten einen Presseausweis beantragen und Medienverbände einen solchen in Zukunft ausstellen können. Das schafft Sicherheit für alle Beteiligten und trägt damit auch zu höherer Akzeptanz journalistischer Arbeit bei“, betont Haß. Zitat Ende.

Demnach soll der bundeseinheitliche Presseausweis dazu dienen, „den Nachweis zu erleichtern, anerkannte Vertreterin bzw. anerkannter Vertreter der Presse zu sein.“, wie es in einer Mitteilung des Deutschen Presserats heißt. Zum Hintergrund: Von 1950 bis 2008 wurde der „bundeseinheitliche Presseausweis“ nach Vereinbarung mit der Innenministerkonferenz von den Journalistengewerkschaften und Verlegerverbänden DJV, dju, BDZV und VDZ ausgestellt. Nach der Abschaffung des bundeseinheitlichen Presseausweises 2009 haben vermehrt kommerzielle Anbieter entsprechende Ausweise ausgestellt – auch, wenn die Antragsteller keiner journalistischen Tätigkeit nachgegangen sind.

Ein wesentlicher Kern der neuen Vereinbarung sei die Einführung einer „Ständigen Kommission“. Sie wird unter anderem darüber entscheiden, welche Presseverbände – die einen Antrag gestellt haben – auch die Voraussetzungen für den bundeseinheitlichen Presseausweise erfüllen. Die Kommission sei paritätisch mit je zwei vom Deutschen Presserat und von der Innenministerkonferenz (IMK) entsandten Mitgliedern besetzt. „Auch durch die Einbindung der IMK wird dafür Sorge getragen, dass es bei dem neuen Ausgabeverfahren der bundeseinheitlichen Presseausweise gerecht zugeht“, betonen Boris Pistorius (Minister für Inneres und Sport aus Niedersachsen, federführend für dieses Projekt) und Saarlands Innenminister Klaus Bouillon.

Wer sind Anerkannte Vertreter/inen der Presse?
Was ist künftig mit den Blogger und nebenberufliche Journalisten.
Vor was oder wen, will man Hauptberuflichen Journalisten schützen?
Wird es nach Einführung des bundeseinheitlichen Presseausweises noch eine Pressefreihet geben?
Droht hier etwa eine empfindliche Einschränkung der Pressefreiheit?

Der bundeseinheitliche Presseausweis unter dem Dach des Deutschen Presserates stößt „ZU RECHT“ auch auf Kritik.

Patrick Breyer (Abgeordneter der Piraten) dazu:

„Eines ist klar: Wir Piraten werden die Aushöhlung der Pressefreiheit nicht dulden!“, hält Patrick Breyer (Abgeordneter der Piraten) fest. „Wenn anerkannte Presseausweise künftig nicht mehr an Blogger und nebenberufliche Journalisten ausgegeben werden, droht eine empfindliche Einschränkung der Pressefreiheit.Immer mehr Journalisten müssen ihrem Beruf nebenher nachgehen.“, mahnt der Politiker. „Einzelne Missbrauchsfälle dürfen nicht zum Anlass genommen werden, alle Journalisten unter Generalverdacht zu stellen. Um Klarheit über die Pläne der Innenminister zu bekommen, haben wir Piraten für die nächste Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses das zuständige Ministerium zu einem Bericht einbestellt.“