Am Montag, 07.09.15 hat der Prozess gegen den mutmaßlichen Heckenschützen von Lebach begonnen.
Von ZBS Redaktion
Der 27-Jährige junge Mann sagte am Anfang des Verfahrens, das ihm die Tat unendlich leid tue. Er ist wegen 14fachen versuchten Mordes angeklagt.
Vor dem Saarbrücker Landgericht sagte sein Verteidiger, sein Mandant wollte zu keinem Zeitpunkt Menschen verletzten oder zu töten.
Nach Angaben des Angeklagten wollte er mit den Gewehrschüssen lediglich die Begrenzungspfosten an der Straße treffen.
Der Angeklagte habe den Tod der Autofahrer„bei Abgabe der Schüsse billigend in Kauf“genommen, waren die Worte von Oberstaatsanwältin Sabine Kräuter-Stockton.
Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, „dass die Fahrer ahnungslos waren“. Nach reichlichem Alkohol und Drogengenuss wollte er am Tattag Wild im Wald erlegen. Mit seinem Gewehr habe er dann auf Autos gezielt, als ihm das Erlegen nach Wild nicht gelang.
14 Fahrzeuge traf der mutmaßliche Heckenschütze insgesamt. Zwei Personen wurden dabei verletzt.
Laut seinem Verteidiger Michael Rehberger, soll der Angeklagte die Schüsse mit ca. drei Promille Alkohol im Blut abgegeben haben.
Ein Gutachten soll nun die Schuldfähigkeit des Angeklagten klären.
Laut Aussage einer Gerichtssprecherin, habe ein Querschläger einen Autofahrer an der Brust getroffen, ein anderer sei durch einen Streifschuss am Oberarm verletzt worden.
Die Polizei ging damals von einer „sehr heimtückischen Tat“ aus. Die Autos wurden an Windschutzscheibe, Seitenfenster oder Hintertür getroffen.
Nach der Tat, konnte der Mann im Wege einer Großfahndung festgenommen werden. Er gestand die Schüsse und führte die Ermittler zum Versteck der Waffe. Ein zweiter Mann wurde damals als mutmaßlicher Komplize festgenommen. Gegen ihn wurde jedoch das Verfahren von Seiten der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil ihm keine Straftat nachgewiesen werden konnte.
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