Ortspolizeibehörde untersagt Veranstaltung wegen eines Verstoßes gegen die geltende Verordnung zur Bekämpfung der Corona Pandemie
Neunkirchen. Der Polizei ist es am heutigen Tage gelungen, eine für den Abend des 11.07. geplante rechtsextremistische Konzertveranstaltung zu verhindern. In Neunkirchen wollten etwa 50 Rechtsextremisten, unter ihnen ehemalige Mitglieder der verbotenen Organisation „Combat 18“, in einem angemieteten Lokal feiern. In Kooperation mit der Ortspolizeibehörde konnte die Veranstaltung wegen eines Verstoßes gegen die geltende Verordnung zur Bekämpfung der Corona Pandemie untersagt werden.Das Ergebnis darf als Erfolg der Sicherheitsbehörden gewertet werden. Der Ursprungshinweis aus einem anderen Bundesland konnte durch die saarländischen Sicherheitsbehörden verdichtet werden und führte schließlich zur Verbotsverfügung der Ortspolizeibehörde Neunkirchen.
text:landespolizei saarbrücken
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red.zbs / mp