600 € Regelsatz und 100 € Pandemiezuschlag notwendig.
„Die Regierung muss die verschärfte Armut in der Corona-Krise zur Kenntnis nehmen und handeln. 600 € Regelsatz für Sozialleistungsbeziehende und 100 € Pandemiezuschlag, auch rückwirkend, sind notwendig.“
Mit dieser Stellungnahme hat die „AG der Landesarmutskonferenzen in Deutschland“ auf die Situation armer Menschen in der Corona-Krise auf ihrer letzten Videokonferenz reagiert.
Außerdem müsse sichergestellt werden, dass Menschen ohne Wohnung eine menschenwürdige und sichere Einzelunterkunft zur Verfügung gestellt wird. Dazu könnten leerstehende Hotels und Pensionen genutzt werden. Hier seien die Städte und Gemeinden in der Verantwortung!
In der Krise, so die AG der Landesarmutskonferenzen, sind von Armut betroffene Menschen erheblichen finanziellen Nachteilen ausgesetzt. Schüler*innen seien in Schließzeiten vom Schulessen, teilweise auch von Schulobst abgeschnitten, Teil- und zeitweise seien Tafeln geschlossen oder nur eingeschränkt in Betrieb. Kleiderkammern und Möbelbörsen seien zum Teil immer noch geschlossen oder der Betrieb eingestellt worden. Selbst Notschlafstellen könnten, aufgrund von Abstands- und Hygieneregeln nur eingeschränkt Übernachtungsplätze und Essen anbieten. Zudem seien die Lebensmittelpreise deutlich angestiegen, was ein echtes Problem darstelle. Bisher unklar ist auch wie zusätzliche Schnelltests von den Betroffenen bezahlt werden sollen, so die AG.
Die Verantwortlichen müssten jetzt auch an arme Bevölkerungsgruppen denken und die finanziellen Leistungen deutlich verbessern. Wie die Unterstützung der Großindustrie zeige, sei dies offensichtlich problemlos möglich, „wenn man nur will. Einmalig 150 €, wie beschlossen reichen bei weitem nicht. Mittlerweile, so die Landesarmutskonferenzen, liegt ein Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vor, wonach die bisher gewährten 150 € unzureichend und verfassungswidrig sind.
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red.zbs/mp