Landeshauptstadt informiert über Maßnahmen anlässlich der Unwetterwarnung vor extremem Glatteis des Deutschen Wetterdienstes
Die Landeshauptstadt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, die Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes zu beachten. Demnach ist im ganzen Saarland am Mittwoch, 17. Januar, von den frühen Morgenstunden bis in die Nacht mit starken Schneefällen, extremem Glatteis und Eisbruchgefahr zu rechnen. In der Unwetterwarnung empfiehlt der Wetterdienst unter anderem, Autofahrten zu vermeiden und möglichst im Haus zu bleiben.
Die Landeshauptstadt wird am Mittwoch mit einer entsprechenden Einsatzplanung ihren Schwerpunkt auf die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in Saarbrücken legen. So wird beispielsweise der Betrieb von Feuerwehr und städtischem Klinikum gewährleistet bleiben.
Winterdienst mit größtmöglicher Einsatzstärke
Der Winterdienst des Zentralen Kommunalen Entsorgungsbetriebes (ZKE) wird mit größtmöglicher Einsatzstärke in der Nacht auf Mittwoch im Einsatz sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zuerst die verkehrswichtigen und gleichzeitig durch den Wintereinbruch besonders gefährdeten Stellen und Straßen präparieren beziehungsweise von Schnee und Eis befreien. Vorrangig räumt der ZKE zudem die Zufahrten zu den Krankenhäusern und die Linien des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Zudem erfolgt ein kombinierter Winterdienst (manuell und maschinell) auf Fußgängerüberwegen sowie Hauptrad- und Verbindungswegen, Treppen, Brücken und an einigen Haltestellen des ÖPNV, für die der ZKE verantwortlich ist. Wie gewohnt räumt beziehungsweise streut der ZKE weniger befahrene Straßen nur bei dringendem Bedarf oder in Ausnahmefällen.
Die Landeshauptstadt weist zudem darauf hin, dass viele Fahrbahnen und nahezu alle Gehwege nicht der Winterdienstpflicht des ZKE unterliegen. Insbesondere zahlreiche Wohn- und Anliegerstraßen räumt und streut der ZKE nicht. In diesen Fällen sind Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, die Abschnitte vor ihren Grundstücken selbst zu reinigen, um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Für die Reinigung sind grundsätzlich immer die Anliegerinnen und Anlieger, also Haus- beziehungsweise Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, verantwortlich. Mehr Infos unter: www.saarbruecken.de/winterdienst.
Wertstoffhöfe bleiben geschlossen, Busse fahren so lange wie möglich
Die Wertstoffzentren Wiesenstraße und Holzbrunnen sowie die Kompostieranlage in Gersweiler bleiben geschlossen.
Die Saarbahn GmbH wird mit ihren Bussen und der Saarbahn so lange fahren, wie es die Witterung sicher zulässt.
Notbetrieb in Kitas und Publikumsämtern
In den städtischen Kindertagesstätten wird die Landeshauptstadt voraussichtlich einen Notbetrieb einrichten können. Eltern und Erziehungsberechtigte werden gebeten, sich bei Bedarf in ihrer Einrichtung zu informieren. Wer die Möglichkeit hat, seine Kinder anderweitig zu betreuen, sollte diese möglichst in Anspruch nehmen.
Ebenso wird die Landeshauptstadt versuchen, einen Notbetrieb in ihren Publikumsämtern aufrecht zu erhalten (u.a. Bürgerämter, Standesamt, Stadtkasse, Ordnungsamt, Stadtsteueramt etc.). Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, vom Besuch der Ämter möglichst abzusehen. Bei bereits vereinbarten Terminen wird sich die Landeshauptstadt in den kommenden Tagen um Ersatztermine kümmern. In dringenden Fällen können sich die Bürgerinnen und Bürger an das Servicecenter der LHS (Tel. 0681/905-0) oder per E-Mail an notfallkontakt.buergeramt@saarbruecken.de wenden.
Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen
Sämtliche kommunalen Freizeit- und Kultureinrichtungen (u.a. Bäder, Filmhaus, Stadtgalerie, Stadtbibliothek, Kultur- und Lesetreffs, Musikschule) werden vor dem Hintergrund der Unwetterwarnung geschlossen bleiben.
Wälder und Parkanlagen dürfen nicht betreten werden
Ebenso wird die Landeshauptstadt für den morgigen Mittwoch eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach die Saarbrücker Wälder, die städtischen Grünanlagen und Spielplätze nicht betreten werden dürfen. Unter anderem Wildpark und Deutsch-Französischer Garten werden am morgigen Mittwoch abgesperrt. Ein Absperren aller Anlagen und eine flächendeckende Kontrolle des Verbots werden nicht zu gewährleisten sein. Die Landeshauptstadt appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, im Sinne der eigenen Sicherheit und der Eigenverantwortung sich an das Verbot zu halten.
In ihrer Funktion als Untere Katastrophenschutzbehörde im Regionalverband Saarbrücken hat die Landeshauptstadt den übrigen Kommunen im Regionalverband zudem empfohlen, auch für ihre Gemeinden und Städte vergleichbare Allgemeinverfügungen zu erlassen.
Quelle. Landeshauptstadt Saarbrücken