DAK-Analyse zeigt: Papas betreuen kranke Kinder nur selten.
Von DAK Gesundheit
Saarländische Väter melden sich nur selten von der Arbeit ab, um ihre kranken Kinder zu Hause zu pflegen.
2016 wurde laut Analyse der DAK-Gesundheit im Saarland nur von 16 Prozent der Männer Kinderkrankengeld beantragt. Im Vergleich zu 2010 hat sich der Wert zwar fast verdoppelt (2010: 9 Prozent), Väter im Saarland bleiben aber Schlusslicht im Bundesvergleich. Besonders engagiert sind Väter dagegen in Thüringen und Sachsen: Hier lag die Betreuungsquote bei knapp 30 Prozent.
Rund 800 DAK-Versicherte im Saarland reichten im vergangenen Jahr Anträge für das sogenannte Kinderpflege-Krankengeld ein. Der Anteil der Väter, die ihre kranken Kinder zu Hause betreuen, blieb fast unverändert bei 16 Prozent (2015: 15,6 Prozent). Die Krankenkasse beobachtet die Entwicklung beim Kinderkrankengeld bereits seit sieben Jahren. Claus Uebel, Sprecher der DAK-Gesundheit Saarland, bewertet die Entwicklung dennoch positiv: „Gleichberechtigung funktioniert nur, wenn die Männer mitmachen – nicht nur im Job, sondern auch bei der Kinderbetreuung. Unsere Auswertung zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“
Traditionell ist der Anteil der Väter, die im Krankheitsfall auf ihre Kinder aufpassen, in den östlichen Bundesländern deutlich höher als im Westen. So auch im Jahr 2016: Die Väter in Thüringen und Sachsen sind mit einem Betreuungsanteil von über 28 Prozent vorn, dicht gefolgt von Brandenburg und Sachsen-Anhalt (27 und 26 Prozent). Neben dem Saarland belegen Rheinland-Pfalz (18 Prozent), Bayern und Baden-Württemberg (je 19 Prozent) die hinteren Plätze.
Krankenkassen springen ein, wenn Eltern mit kranken Kindern zu Hause bleiben und der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leistet. Anspruch auf das Krankengeld haben gesetzlich versicherte Eltern von Kindern bis zu zwölf Jahre. Väter und Mütter mit einem Kind haben jeweils Anspruch auf zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr. Bei Alleinerziehenden sind es 20 Arbeitstage. Die Höhe des Kinderpflege-Krankengelds beträgt zwischen 90 und 100 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts.