Schlag gegen die Verbreitung von Kinderpornographie im Saarland

Durchsuchungsbeschlüsse in zahlreichen Objekten im Saarland vollstreckt  Schlag gegen die Verbreitung von Kinderpornographie im Saarland

Die Polizei im Saarland hat in den letzten drei Wochen in mehreren konzertierten Aktionen einen Schlag gegen die Verbreitung von Kinderpornographie im Saarland durchgeführt.

Hintergrund der Aktion sind unter anderem Hinweise vom „Nationalen Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder (NCMEC)“ aus den USA. Diese melden weltweit strafbare, insbesondere kinderpornographische, Inhalte im Internet. Die Hinweise mit einem Bezug zu Deutschland werden über das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) an die Polizeien der Bundesländer übergeben.

Im Saarland ermittelt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen. Aufgrund von Beschlüssen des Amtsgerichts Saarbrücken wurden allein im März bisher 47 Durchsuchungen von Wohnanwesen, aber auch von Arbeitsstellen der Tatverdächtigen durchgeführt.

Unterstützt wurde die Ermittlungsgruppe „Halde“, welche vor einigen Jahren zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendpornographie eingerichtet wurde, von Dienststellen der Direktion LPP 2 Kriminalitätsbekämpfung/LKA, den Operativen Einheiten und durch die Bereitschaftspolizei. Zudem wurden die Maßnahmen teilweise durch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken begleitet. An den Aktionstagen waren so jeweils bis zu 26 Einsatzkräfte im Einsatz.

Insgesamt fanden in 22 saarländischen Städten und Gemeinden Durchsuchungsmaßnahmen statt. So wurden in Bous, Saarlouis, Saarbrücken (mehrere), Völklingen (mehrere), Ottweiler, Marpingen, Schiffweiler, Neunkirchen (mehrere), Merchweiler, Merzig (mehrere), Dillingen (mehrere), Rehlingen-Siersburg, Wallerfangen, Nohfelden, Ensdorf, Nalbach, Dillingen (mehrere), Spiesen-Elversberg, Sulzbach, St. Ingbert, Beckingen (mehrere) und Homburg (mehrere) Objekte durchsucht.

Bei den Durchsuchungen wurde entsprechendes, kinderpornographisches Material aufgefunden und sichergestellt. Zu den einbehaltenen Gegenständen zählen in der Regel sämtliche IT-Geräte, aber auch Ausdrucke von entsprechenden Darstellungen. Insgesamt wurden 533 Gegenstände sichergestellt, die jetzt ausgewertet werden.

Der jüngste Tatverdächtige war bei diesen Maßnahmen gerade einmal 14 Jahre alt. Hier ist jedoch der leichtfertige Umgang mit entsprechenden Darstellungen als Ursache anzusehen. Der älteste Tatverdächtige ist 70 Jahre alt. Drei Frauen wurden zudem als Tatverdächtige geführt. Einige der Tatverdächtigen sind der Polizei schon bekannt gewesen. Diese sind in der Vergangenheit bereits in diesem Deliktsbereich in Erscheinung getreten.

Die Ermittler stießen nicht nur auf kinderpornographische Beweismittel. So wurde in einem Fall eine Indoorplantage mit Cannabispflanzen auf dem Dachboden eines Anwesens festgestellt. Das Dezernat für Rauschgiftkriminalität hat diesen Fall übernommen. Auch in Rheinland-Pfalz wurde die dortige Polizei zur Unterstützung der hiesigen Maßnahmen tätig, da sich auf Grund gewonnener Ermittlungsergebnisse eine Anschlussdurchsuchung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich ergab.

Wichtig zu wissen:

Kinder und Jugendliche teilen oft leichtfertig verbotene Bilder und Videos. Vielen ist gar nicht bewusst, dass sie dabei kinderpornografische Inhalte weitersenden. Unter kinderpornografischen Inhalten versteht man Bilder und Videos, die den sexuellen Missbrauch von unter 14-Jährigen zeigen. Die Verbreitung solcher Bild- oder Filmaufnahmen, aber auch von Schriften und zeichnerischen Darstellungen sexueller Handlungen an und von Kindern sind strafbar. Das gilt übrigens auch für Manga-Bilder mit entsprechenden Darstellungen.

Seit einer am 1. Juli 2021 erfolgten Gesetzesänderung wird auch die Verbreitung von solchen Abbildungen mit einer Freiheitsstrafe mit mindestens einem Jahr geahndet. Auch Jugendliche müssen mit einer Strafe rechnen. Ein großer Teil der Tatverdächtigen in diesem Bereich ist jünger als 18 Jahre, auch im Saarland.

Minister Reinhold Jost: „Mir ist es ein besonderes Anliegen, unsere Kinder vor Gewalt und sexuellem Missbrauch zu schützen. Dies ist nicht nur Aufgabe der Polizei, sondern von uns allen. Helfen Sie deshalb mit: Schicken sie solche Bilder und Videos nicht weiter! Treten Sie aus Chatgruppen aus, in denen solche Inhalte verbreitet werden und melden Sie solche Inhalte dem Netzwerkbetreiber oder bei der Polizei!

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter der Kampagne SOUNDS WRONG des Programms Polizeiliche Kriminalprävention unter www.soundswrong.de!

Quelle. Landespolizeipräsidium Saarland