Die Zuführung zur JVA Saarbrücken erfolgte unter Anwendung von Zwang
Neunkirchen-Innenstadt- Eine 48-jährige männliche Person, welche Konsument harter Drogen und bereits erheblich kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten ist, konnte bei der Verübung eines weiteren Ladendiebstahls am Morgen des 19.02.2024, festgenommen werden. Am besagten Tag begibt sich die amtsbekannte, männliche Person in einen Supermarkt in der Neunkircher Innenstadt, obwohl er dort wissentlich Hausverbot hat. Im Rahmen einer vermeintlich günstigen Gelegenheit verstaut er insgesamt drei Dosen Alkoholmischgetränke in seiner Bekleidung und begibt sich mit einer weiteren Dose zum Kassenbereich, um diese zu bezahlen und den Diebstahl so unentdeckt zu lassen. Die Kassiererin erkennt den Beschuldigten aufgrund mehrerer vorangegangener Diebstähle und Hausfriedensbrüche wieder und verweigert ihm daher den Kauf. Als sie ihn aus dem Laden verweisen will, bemerkt sie, dass er mehrere auffällige Auswölbungen in seiner Bekleidung aufweist und konfrontiert ihn mit ihrem Verdacht. Zeitgleich fordert sie ihn auf stehen zu bleiben. Dem Beschuldigten gelingt jedoch die Flucht samt Diebesgut. Letztlich konnte er in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang durch Polizeikräfte angetroffen und einer Kontrolle unterzogen werden. Hierbei wurde das Diebesgut aufgefunden. Nach Sachverhaltsvortrag bei der Staatsanwaltschaft wurde Untersuchungshaft beantragt und letztlich durch das Gericht angeordnet.
Quelle. Polizeiinspektion Neunkirchen